Banner für Rettungsgasse

2024_04

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Eine Rettungsgasse kann Leben retten – aus diesem Grund haben Polizei und Feuerwehr Bremen in den letzten Wochen Banner an Brücken der Autobahnen 1, 27 und 270 angebracht.

Die Meldung über Funk verheißt nichts Gutes: Ein Unfall mit mehreren Sattelzügen auf der dreispurigen A1, von eingeklemmten, schwerverletzten Personen und einem Trümmerfeld ist die Rede. Innerhalb kürzester Zeit hat sich ein Rückstau gebildet, für Polizei und Feuerwehr ist kaum noch ein Durchkommen.

Für die Rettungskräfte ist es belastend zu wissen, dass am Anfang des Staus jemand dringend Hilfe benötigt. Nicht selten hängen Leben und Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten. Dabei zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.

Viele Autofahrer fühlen sich offensichtlich unsicher, wie sie den Weg für die Einsatzkräfte am besten freimachen. Dabei gibt es die rechtlichen Vorgaben bereits seit Jahrzehnten. Offiziell wurde die Bildung einer Rettungsgasse 1982 in Deutschland eingeführt und gemäß §11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Eine funktionierende Rettungsgasse kann jedoch nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln. Der Gesetzgeber nahm im Dezember letzten Jahres eine Präzisierung vor. Die bekannte, aber oftmals nicht befolgte Vorschrift, ist seitdem deutlicher und verständlicher formuliert. Nunmehr heißt es:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung Schrittgeschwindigkeit fahren oder die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeuge zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden!“

Benutzt werden dürfen Rettungsgassen nur von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, von Straßen- und Pannendiensten sowie von Rettungsdiensten. Wer bei stockendem Verkehr den freien Streifen für die Retter behindert, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. In anderen EU-Ländern kann die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar bis zu einigen hundert Euro Strafe kosten.

Polizei und Feuerwehr appellieren daher noch einmal eindringlich an alle Autofahrer: Bitte sorgen Sie für eine freie Fahrt der Einsatzkräfte! Denken Sie daran, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf. Rettungsgasse: Damit Hilfe auch schnell ankommt!

Polizei Bremen

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