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Die Helfer im Kampfanzug

Neue Strukturen in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit erleichtern die Unterstützung der örtlichen Rettungskräfte durch die Bundeswehr bei Großschadenlagen und Katastrophen.

Neben den bekannten Hilfsorganisationen wie Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten leistet auch die Bundeswehr im Inland zuverlässig umfangreiche Hilfe. Sie trägt dadurch zum Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur vor den Folgen von Großschadensereignissen einschließlich terroristischer Anschläge bei. Der folgende Artikel fasst die in den u. g. Quelle dargelegten Informationen zusammen.


Bundeswehr – seit Jahre auch in der Katastrophenhilfe

Seit ihrer Aufstellung vor 52 Jahren hat die Bundeswehr wiederholt bei schweren Katastrophen und Unglücksfällen wie Schneestürmen, Wald- und Flächenbränden, schweren Unglücksfällen oder Hochwasserkatastrophen umfangreiche Hilfe geleistet. Ihre Strukturen und besonderen Fähigkeiten in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit haben schon immer die Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.

Der Einsatz zur Bekämpfung des Hochwassers an Elbe, Mulde und Donau im August 2002 war der bisher größte Einsatz dieser Art im Inland. Damals kämpften rund 45.000 Angehörige der Bundeswehr rund um die Uhr in enger Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen und freiwilligen Helfern gegen die Fluten. Sie haben damit Leben gerettet und Land und Leute vor Schäden noch größeren Ausmaßes bewahrt.

Zur Unterstützung von Großveranstaltungen mit Millionen Besuchern aus aller Welt, wie dem Weltjugendtag der Katholischen Kirche 2005 und der Fußballweltmeisterschaft 2006 hielten die Streitkräfte Personal und Material zur Unterstützung des Bundes und der Länder bereit.
Ungeachtet der Neugewichtung des Aufgabenspektrums wird die Bundeswehr auch in Zukunft mit der überwiegenden Zahl der aktiven Soldaten im Inland präsent sein und damit für die Unterstützung der zivilen Katastrophenabwehr zur Verfügung stehen. Dabei werden mehr aktive Soldaten kurzfristig für die Katastrophenhilfe verfügbar sein, als in der Vergangenheit bei einer Katastrophe in Deutschland jemals eingesetzt worden sind.
Ausgestaltung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Inland
Die Ausgestaltung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Inland (ZMZ/I) ist dabei wichtige Voraussetzung für den optimalen Einsatz von Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr zur Unterstützung ziviler Behörden im Rahmen der Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. Nach dem „Subsidiaritätsprinzip“ darf die Bundeswehr grundsätzlich nur dann aktiv werden, wenn andere Kräfte des Katastrophenschutzes nicht ausreichen oder nicht schnell genug verfügbar sind. Die Einsatzleitung liegt dabei weiterhin beim örtlichen Einsatzleiter, die Bundeswehr wird zur Unterstützung unterstellt.
Nachdem die Struktur der Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr (ZMZ Bw) Anfang der 90er-Jahre, nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes, zu Gunsten einer umfassenden Truppenreduzierung von 540.000 Soldaten auf nun ca. 250.000 Soldaten weitestgehend zurück gefahren wurde, haben die Großschadensereignisse der jüngeren Vergangenheit die Notwendigkeit für eine Verbindungsorganisation zwischen militärischen und zivilen Dienststellen aufgezeigt. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit wächst nun als eigenständiger Aufgabenbereich innerhalb der Bundeswehr neu auf. Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte werden Verbindungskommandos eingerichtet, die unter der Leitung des so genannten „Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ (BeaBwZMZ) stehen. Die Verbindungskommandos bestehen aus einer Gruppe von Spezialisten, die den Hauptverwaltungsbeamten/die Hauptverwaltungsbeamtin (Landrat/-rätin oder Oberbürgermeister/-in) über die möglichen Hilfeleistungen durch die Bundeswehr berät und Anforderungen koordiniert.

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit schließt die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen nicht-staatlichen Organisationen sowie internationalen Organisationen ausdrücklich ein. Für Aufgaben innerhalb der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland stehen grundsätzlich alle Dienststellen der Bundeswehr bereit.

Während es früher darum ging, durch ZMZ den originären militärischen Auftrag der Landesverteidigung im NATO-Bündnis zu unterstützen, ist es heute Aufgabe der ZMZ, dafür zu sorgen, dass militärische Hilfe zur Erfüllung eines zivilen Hilfeleistungsantrages im gesetzlichen Rahmen geleistet werden kann. Der Hauptverwaltungsbeamte/die Hauptverwaltungsbeamtin kann also in ihrem Krisenstab mit einer Kompetenz rechnen, die auch von der Seite der Bundeswehr genau auf Hilfeleistungen bei Großschadenslagen ausgerichtet ist und intime Kenntnisse über die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr besitzt. Somit können die Maßnahmen der zuständigen Kräfte im Katastrophenschutz schnell und kompetent unterstützt werden, wenn die Lage es erfordert. Dieser Einsatz der Bundeswehr ist, wie der anderer Organisationen auch, grundsätzlich kostenpflichtig, der Bundesminister der Verteidigung kann im Einzelfall die Erstattung erlassen.
 

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