Beruf Notfallsanitäter

2024_04

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Bundesrat stimmt Gesetz zu / ABGF und DFV bringen wichtige Forderungen ein.

Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters abschließend zugestimmt. „Wichtige Forderungen der Feuerwehren wurden berücksichtigt, nämlich eine bessere praktische Ausbildung und die Berücksichtigung der Laufbahnausbildung für Beamte.

Nun muss sich zeigen, ob das Gesetz für die Feuerwehren praxistauglich ist“, resümieren Jochen Stein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund), und Ludwig Geiger, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
DFV und AGBF hatten sich frühzeitig gemeinsam in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Auszubildende können nun ab einem gewissen Ausbildungsstand an Stelle von Rettungssanitätern eingesetzt und damit an die Übernahme von Verantwortung herangeführt werden. „Hier hat das Mentoring Vorrang vor dem Zuschauen, und das ist gut“, erklärt Dr. Jörg Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Rettungsdienst der ABGF Bund.

Ausbilder aus der Praxis gleichberechtigt neben akademischen Lehrkräften und die Vermeidung der Doppelausbildung durch die Anrechnung von Inhalten wurden nicht in die Novellierung einbezogen, kritisieren DFV und AGBF. Beide Organisationen hatten das Gesetzgebungsverfahren frühzeitig gemeinsam begleitet, damit die Feuerwehren weiterhin eine leistungsfähige Säule des Rettungsdienstes bleiben. So hatte Dr. Schmidt bei der Anhörung zur Gesetzesnovellierung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages als Experte der deutschen Feuerwehren die fachspezifischen Forderungen vorgebracht.

Umsetzung durch länderspezifische Regelungen

Sorge bereitet den Feuerwehren die bislang ungeklärte Finanzierung der Ausbildung zum Notfallsanitäter: Das Gesetz sieht eine Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre sowie die Einführung eines Ausbildungsentgeltes vor. Die Finanzierung der Rettungsdienstschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen muss daher entsprechend erhöht werden. „Hier muss Klarheit geschaffen werden“, fordern Geiger und Stein.

AGBF und DFV werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten. Der Arbeitskreis Rettungsdienst plant Umsetzungsempfehlungen für die Feuerwehren. Die Einführung des neuen Berufsbilds im Einsatz erfolgt durch länderspezifische Regelungen, in denen unter anderem etwa die fachliche Qualifikation der Besatzungen der verschiedenen Rettungsmittel angeordnet wird.

Das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Durch die Gültigkeit des Rettungsassistentengesetzes bis zum 31. Dezember 2014 wird eine Übergangsfrist geschaffen.

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