Rauchmelderpflicht für Berlin gefordert

2024_04

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Berliner Feuerwehr, DEKRA und VDI sprechen sich für Installationspflicht aus

Nach der Ankündigung Brandenburgs, die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab 2014 zur Pflicht zu machen, haben sich Berliner Feuerwehr, DEKRA und VDI erneut für eine solche Lösung im Land Berlin ausgesprochen. Auch in der deutschen Hauptstadt brauche es einen entsprechenden Brandsicherheitsstandard im Wohnungsbereich, hieß es am 27. März in einer gemeinsamen Erklärung. Eine Rauchmelderpflicht hatte im vergangenen Jahr auch Berlins Innensenator Frank Henkel gefordert.

Landesbranddirektor Wilfried Gräfling wies darauf hin,  dass sich statistisch nachts zwar nur 35 % der Brände ereigneten, dabei aber 70 % der Brandtoten zu beklagen seien. Insgesamt würden jährlich rd. 500 Menschen in Deutschland bei Bränden ums Leben kommen. 80 bis 90 % davon seien Rauchtote. Dies sei darauf zurückzuführen, dass tödliche Rauchgase bereits zwei Minuten nach dem Ausbrechen eines Feuers entstünden.

Der Leiter der DEKRA Niederlassung Berlin und Gebietssprecher für Berlin und Brandenburg Mario Schwarz erinnerte daran, dass in Ländern wie den USA oder Großbritannien, in denen der Ausstattungsgrad von Rauchmeldern mittlerweile bei 90 % und mehr liege, die Zahl der Brandtoten seit Einführung der Rauchmelderpflicht um 40 %  zurückgegangen sei. In Schweden, wo 70 % der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet seien, werde eine Verringerung der Brandopferzahlen von 50 % gemeldet.

Der Vorsitzende des VDI-Bezirksvereins Berlin-Brandenburg Ulrich Berger empfahl, Rauchmelder nur dort zu kaufen, wo man auch kompetent beraten werde. Der Rauchmelder müsse mindestens 3 Jahre Garantie haben und einfach, durch Anschrauben, zu befestigen sein. Die mitgelieferte Batterie sollte eine Gebrauchsdauer von 5 Jahren oder mehr aufweisen. Empfehlenswert seien Rauchmelder mit Funkausstattung, damit auch Alarme in einem Haus oder einer Wohnung drahtlos an alle Melder oder eine Meldezentrale weitergemeldet werden könnten.

Wie in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gibt es in Berlin und Brandenburg derzeit noch keine Gesetzgebung zu Rauchmeldern. In Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind die Gesetze zur Rauchmelderpflicht in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Quelle: Berliner Feuerwehr

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