Rollende Bomben

2024_04

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Pyrotechnik tonnenweise auf Bundesautobahnen sichergestellt

Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Zöllner beschlagnahmten im Laufe der letzten Woche auf den Bundesautobahnen mehrfach Ladungen mit nicht zugelassen Feuerwerkskörpern, die aus Polen nach Deutschland und in weiter EU-Länder gebracht werden sollten.

Mehr als 12.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper, die sich in einem in Polen zugelassenen Pkw befanden, entdeckte eine mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). Gegen 7.00 Uhr stoppten sie den Pkw auf der Autobahn 12 nahe Frankfurt (Oder) am Rastplatz „Biegener Hellen“ (siehe Foto).

Der polnische Fahrer und sein ebenfalls polnischer Beifahrer machten keine Angaben zu ihrer Ladung. Bei der Kontrolle des Pkw fanden die Zöllner dann auf der Rücksitzbank und auf der Ladefläche insgesamt 44 Kartons, die in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von mehr als 220 kg enthielten.

„Dieser Transport war nicht nur gefährlich sondern absolut unverantwortlich“, sagte der Pressesprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) dazu. „Hier wurden Gesundheit und Leben unbeteiligter Dritter gefährdet“.

Die Feuerwerkskörper wurden vor Ort von einer Spezialfirma abgeholt, die über die notwendigen Genehmigungen für den Transport und die Lagerung solcher Mengen verfügt.

Bei einer weiteren Zollkontrolle eines in Polen zugelassenen Kleintransporters auf dem Autobahnrastplatz Hansens Holz, Autobahn 14 in Fahrtrichtung Leipzig, stellten Zöllner des Hauptzollamts Erfurt am selben Tag gegen 22.00 Uhr über 2.048 kg pyrotechnische Erzeugnisse sicher.

Sie befanden sich in insgesamt 57 Kartons. Es wird davon ausgegangen, dass die pyrotechnischen Erzeugnissen in China produziert wurden. Der Fahrer, ein holländischer Staatsangehöriger, gab gegenüber den Beamten an, dass er die Ware in Polen geladen hatte. Zum Ziel seiner Fahrt machte er jedoch keine Angaben.

Den notwendigen Nachweis zur Umgangsberechtigung mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb konnte der Mann den Beamten nicht vorlegen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse waren nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen.

Die pyrotechnischen Erzeugnisse wurden beschlagnahmt.

Auch wenn die Fahrer in beiden Fällen ihre Reise zunächst fortsetzen konnte, erwartet sie bei einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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