Rettungsdienstgesetz in Bayern wird novelliert

2024_04

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Das Bayerische Rettungsdienstgesetz erhält eine Novelle. Das beschloss der bayerische Ministerrat am 4. Mai 2021. Bayerns Innenminister Herrmann hat die zentralen Änderungen nun am 6. Mai 2021 vorgestellt. Die Novelle sieht zwei Neuerungen vor, die den Rettungsdienst digitaler aufstellen sollen. 

Bayern möchte sein Rettungsdienstgesetz novellieren und damit zwei neue digitale Projekte auf den Weg bringen.
Die Bayerische Staatsregierung möchte das Bayerische Rettungsdienstgesetz novellieren. Damit einhergehend sollen neue digitale Projekte das Rettungsdienstwesen weiter voranbringen. (Symbolbild) © Comofoto – stock.adobe.com

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellte am 6. Mai 2021 die wesentlichen Eckpunkte der Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vor (BayRDG). Dabei präsentierte er zwei wesentliche Kernpunkte, die den bayerischen Rettungsdienst digital verbessern werden: ein Telenotarztsystem sowie ein Notfallregister.

Rettungsdienstgesetz sieht digitale Projekte vor

Mit dem Telenotarztsystem soll es dem Rettungsdienstpersonal vor Ort ermöglicht werden, mit modernster Telekommunikationstechnik schnell einen Telenotarzt zuzuschalten. So kann seine Expertise herangezogen werden, selbst wenn er nicht persönlich am Einsatzort sein kann. Insgesamt erhält der Freistaat drei Telenotarzt-Standorte. Diese werden jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein. Aufgrund der steigenden Einsatzzahlen und der angespannten Ressourcensituation sieht die bayerische Staatsregierung in telemedizinischen Systemen eine wichtige Unterstützung. Besonders auch, da der Rettungsdienst meist vor dem Notarzt an der Unfall- oder Einsatzstelle eintrifft.

Aktuell wird auf Hochtouren an den Vorbereitungen für die bayernweite Einführung gearbeitet. Die Einsatzfahrzeuge erhalten eine technische Aufrüstung und das Rettungsdienstpersonal bekommt entsprechende Schulungen. Bis Ende 2028 soll das System dann flächendeckend eingeführt sein. Innenminister Herrmann betont jedoch, dass das Telenotarztsystem das bestehende Notarztsystem nicht ersetzen, sondern unterstützen soll.

Einführung eines digitalen Notfallregisters

Neben dem Telenotarztsystem erhält Bayern auch ein Notfallregister. Dieses soll helfen, systematisch Erkenntnisse über Qualität und Ergebnisse im Rettungsdienst zu gewinnen. Das Register erfasst alle Behandlungsdaten einer Patientin bzw. eines Patienten über die gesamte Rettungskette inklusive der nachfolgenden Behandlung im Krankenhaus. Entsprechend ermöglicht das System auch die Zusammenführung und Auswertung dieser Daten. Außerdem ermöglicht es, allgemeingültige Schlussfolgerungen zu ziehen, die zum einen die Basis für die Optimierung des Rettungsdiensts bilden können und zum anderen die medizinische Versorgungsforschung unterfüttern.

Der Innenminister versichert, dass der Datenschutz besonders in Bezug auf die äußerst sensiblen Gesundheitsdaten von Patient*innen vollumfänglich sichergestellt ist. Expert*innen haben sich deswegen das Projekt intensiv angeschaut und es geprüft. Daraus resultierte ein sechzigseitiges Gutachten, das Teil des Gesetzes ist. Den vollständigen Gesetzestext erhält zudem noch der Bayerische Landtag zur Beschlussfassung.

Rettungsdienstgesetz folgt europäischen Vorgaben

Die bayerische Staatsregierung setzt mit den Änderungen des BayRDGs auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen um. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass auf eine europaweite Ausschreibung für die Notfallrettung und den Krankentransport in einem förmlichen Vergabeverfahren verzichtet werden kann, wenn ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen die Leistungen erbringen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Bereichsausnahme. Diese Anforderungen erfüllen alle freiwilligen Hilfsorganisationen in Bayern. Die Regelung kann aber auch für private Rettungsdienstunternehmen gelten, wenn diese die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Die Entscheidung des EuGH ermöglicht das schnellere und einfachere Entscheiden im den Auswahlverfahren darüber, welcher Rettungsdienstanbieter regelmäßig für zehn Jahre den Rettungsdienst übernimmt.

Der bayerische Ministerrat hat am 4. Mai 2021 dem Entwurf der Novelle zugestimmt. Anschließend erhalten die betroffenen Verbände das Dokument, um ihre Stellungnahmen einzuholen. Danach befasst sich der Bayerische Landtag mit dem Vorhaben. Die Novellierung des BayRDG zielt auf eine weitere Verbesserung der Standards des bayerischen Rettungsdiensts. Zudem soll es die Weichen für eine zukunftsfähige und optimale präklinische Versorgung im gesamten Freistaat stellen.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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