Rosenbauer will Kompetenz im stationären Brandschutz ausbauen

2024_04

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Der österreichische Feuerwehrspezialist Rosenbauer beabsichtigt die G&S Brandschutztechnik AG zu erwerben.

Der internationale Feuerwehrausstatter Rosenbauer mit Sitz in Leonding, Österreich, beabsichtigt den Erwerb der G&S Brandschutztechnik AG mit Sitz in Mogendorf, Deutschland. Dazu wurde mit der Eigentümergesellschaft eine Vereinbarung zum Erwerb von 100 % der Anteile der G&S Brandschutztechnik unterzeichnet.

Als Teil der Wachstumsstrategie hat Rosenbauer vor wenigen Jahren begonnen, den Bereich des stationären Brandschutzes aufzubauen. Mit diesem Geschäftsfeld nutzt Rosenbauer seine langjährige Erfahrung im Bereich Schaumlöschtechnik für eine Erweiterung seiner Geschäftstätigkeit auch in stationären Anwendungen. Über mehrere Jahre wurde der stationäre Brandschutz mit interessanten Projekten nun erfolgreich entwickelt, für weiteres Wachstum ist es jedoch erforderlich, das Leistungsprogramm um weitere Lösungen zu ergänzen.

Die G&S-Gruppe ist auf die Errichtung brandschutztechnischer Anlagen fokussiert. Das Unternehmen erzielte mit 130 Mitarbeitern zuletzt einen Umsatz in Höhe von 14,3 Mio Euro. Die G&S-Gruppe ist von der Planung, Produktion, Installation bis hin zum Service von Anlagen für den vorbeugenden Brandschutz tätig. Sie bietet Standard- sowie Sonderlöschanlagen (Sprinkler-, Sprühwasser-, Schaum-, Gas-, Wassernebel-, Küchenlöschanlagen) sowie auch die Errichtung von Brandmeldeanlagen an. Die Gruppe hat für alle wesentlichen Anlagen die Errichteranerkennung des VdS und ist in der Lage, Anlagen nach allen bekannten internationalen Standards (FM, UL, NFPA) zu errichten.

Einige Aussagen dieser Pressemitteilung sind in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen richten sich nach Überzeugungen und Einschätzungen des Rosenbauer Managements und unterliegen somit Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Rosenbauer ist nicht verpflichtet, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren, außer dies ist laut Gesetz erforderlich.

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