Noch einmal zum Thema Blaulicht
Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Erklärungsversuch von Dr. Schlüter zur Anfrage von Fred-Hagen Karzenburg aus Calau zum Thema „Blaulicht“ (Heft 11-2005) einigen Staub aufgewirbelt. Aber auch der Beitrag von Frank Wenzel im Heft 12-2005 bedarf einiger Bemerkungen und Ergänzungen.
Die Geschichte der optischen und der akustischen Verkehrswarnsignale der Feuerwehr ist ein überaus interessantes und viel umstrittenes, aber noch immer nur recht zaghaft bearbeitetes Sachgebiet in der allgemeinen Feuerwehrhistorik. Es ist deshalb sicher sinnvoll, hier am Beispiel der optischen Signale, etwas tiefer in die Materie vorzudringen, um Zusammenhänge verstehen zu können. Eine erste Durchsicht der vorhandenen Literatur ergab, dass wir es zwar mit einer reichen Fülle von gesetzlichen Grundlagen, Runderlassen, Durchführungsverordnungen und Entwicklungsschritten zu tun haben, tiefer greifende Studien zum Thema „Kennlicht“ jedoch leider recht dünn gesät sind und im Wesentlichen aus der Feder des ehemaligen Hamburger Oberbrandrates Dipl.-Ing. Hans Brunswig (1908 - 2004) stammen. Noch kurze Zeit vor der obligatorischen Einführung des Blaulichts hat er sich in einer umfassenden Studie mit theoretischen Fragen der optischen und akustischen Sondersignale auseinandergesetzt.

Für uns heute ist kaum noch nachvollziehbar, dass das Kennlicht der Feuerwehr über viele Jahrzehnte hinweg die schlichte Petroleumfackel war! Brunswig bemerkt dazu unter anderem: „Das Lichtkennzeichen des Feuerwehrfahrzeugs war Jahrzehnte hindurch in aller Welt die gelbrot flackernde Petroleumfackel. Sie wurde auch - besonders von den Berufsfeuerwehren - noch vielfach beibehalten, als nach dem ersten Weltkrieg die elektrische Beleuchtung zur Grundausstattung jedes Kraftfahrzeuges gehörte und dadurch der Anschluss von Sonderscheinwerfern möglich war. Der Grund hierfür mag wohl eine starke Traditionstreue gewesen sein, die sich nur schwer von der Romantik des im Fackelschein fahrenden Löschzuges trennen konnte und daran so lange festhielt, bis der Luftzug höherer Fahrgeschwindigkeiten dieses `Kennlicht` regelrecht ausblies.“ So hat die Hamburger Feuerwehr die Petroleumfackeln erst 1936 endgültig aus dem Alarmdienst genommen!
Wie sehr um die Beibehaltung des Fackellichts gerungen wurde, zeigte auch Branddirektor Rosenbaum aus Altona, der im Jahre 1927 schrieb: „Das Bedürfnis nach einem optischen Signal, wie rotes oder blaues elektrisches Licht für die Alarmfahrzeuge am Tage hat sich hier noch nicht herausgestellt, weil das Licht nach dem gegenwärtigen Stande der Beleuchtungstechnik noch nicht auffällig genug wäre. Für die Dunkelheit sind hier die altbewährten auffällig flackernden Petroleumfackeln neben den weißfarbigen elektrischen Lampen, die nur die Fahrbahn beleuchten, noch immer wirksam genug.“

Es sollte noch fast bis zur Mitte der zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts dauern, bis das elektrische Kennlicht, und zwar in der Signalfarbe `Rot`, bei den Feuerwehren Eingang fand. Rot ist die international anerkannte Gefahrenfarbe und auch die Symbolfarbe der Feuerwehr. Stellvertretend für eine Reihe von Anbietern sei das Zeisswerk in Jena genannt, das es verstand, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Nachdem dort im Jahre 1921 die Produktion elektrischer Fahrzeugscheinwerfer aufgenommen worden war, wurden bereits noch vor Mitte der zwanziger Jahre spezielle Feuerwehr-Arbeitsscheinwerfer hergestellt, die neben der Ausleuchtung von Einsatzstellen auch die Funktion als Nebel- bzw. Kennlichtscheinwerfer möglich machten. Die in den Prospekten genannte Abblendvorrichtung arbeitete auf mechanischem Wege, indem bei Bedarf eine so genannte „Gitterkalotte“, die später richtiger als „Schlitzkorb“ oder auch „Käfig“ bezeichnet wurde, über die Glühlampe gefahren werden konnte, wodurch die emittierte Lichtmenge wesentlich reduziert wurde und zusätzlich ein strahlenartiges Erscheinungsbild die Folge war.
Filter aus gelbem oder rubinrotem Glas innerhalb des Schlitzkorbes ermöglichten die Abgabe von Nebel- bzw. Kennlicht. In der Hauptsache wurden für die Feuerwehren zunächst Scheinwerfer mit einem wirksamen Durchmesser von 250 mm gefertigt, die die Typenbezeichnung ZESFEU 250 trugen, in weniger großen Stückzahlen auch solche vom Typ ZESGAST 360 mit einem Durchmesser von 360 mm, für die Vorhängescheiben in gelber oder roter Farbe angeboten wurden. In der weiteren Entwicklung wurden die kombinierten Arbeits- und Kennlichtscheinwerfer neben der Möglichkeit der Farbumschaltung zusätzlich mit einer Fokussiereinrichtung ausgestattet. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass diese Bauweise in der DDR einen Nachfolger hatte: Vor allem Fahrzeuge der Typen H3A und S 4000 führten vom VEB Schiffsarmaturen und Leuchtenbau Finow hergestellte, nur im äußeren Erscheinungsbild abweichende Scheinwerfer. Abweichend von den herkömmlichen Bauformen besaßen die von Branddirektor August Ortloph konzipierten Fahrzeuge der berühmten Dresdener Löschzüge von 1935 an den Außenkanten der Windschutzscheiben röhrenförmige rote Kennleuchten, die so auch von der Seite und teilweise auch von schräg hinten erkennbar waren.




