Im Juni ist wieder 112Rescue!

Vom 26. bis 28. Juni 2025 versammelt die Fachmesse 112RESCUE wieder Entscheiderinnen und Entscheider aus Brandschutz, Rettungswesen, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in der Messe Dortmund. Neu im Programm: u.a. tägliche Modenschauen für Schutzkleidung und der „Women in Rescue“-Corner. Zu den zahlreichen Highlights zählen auch die DRZ-Rettungsrobotik-Tage.

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Wo bleibt die Notfallreform? Aufruf zur Verbesserung der Notfallversorgung

Nach den jüngsten Terrorlagen in Deutschland fordern zwölf medizinische Fachgesellschaften die neue Bundesregierung auf, das NotfallG zur Reform der Notfallversorgung endlich umzusetzen. Mit einem Zehn-Punkte-Plan drängen sie u.a. auf bessere Vorbereitung und Schulung für Krisensituationen und Großschadenlagen.

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Gesundheitsminister Lauterbach im Einsatz mit Christoph Berlin

Der deutsche Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat am 19. September 2024 das Team des Intensivtransporthubschraubers Christoph Berlin zu Einsätzen begleitet. Nicht ohne Grund sammelte er diese Einblicke: Dr. Krystian Pracz (Vorstand DRF Luftrettung) sprach mit dem Gesundheitsminister auch über Verbesserungen in der Notfallrettung, für die er kurzfristig umsetzbare Vorschläge machte.

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Wohnungsbrand: Familie springt aus dem Fenster

Ein furchtbarer Wohnungsbrand auf der Nordseeinsel Borkum forderte neun Verletzte. Ein Elternpaar und zwei ihrer Kinder sprangen in ihrer Not aus dem Fenster, um den Flammen zu entgehen. Die Eltern verletzten sich schwer, konnten aber die beiden Kinder vor Schlimmerem bewahren. 

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Verfassungsbeschwerde: „Rettungsdienstgesetz BW gefährdet Menschenleben“

Die Björn Steiger Stiftung gab am 13. August 2024 bekannt, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Baden-Württemberg vorzubereiten. Nach Ansicht der Stiftung schützt das Rettungsdienstgesetz, das Anfang August in Kraft trat, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend. Es nehme gar Gefahren für Leben und Gesundheit in Kauf. 

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Notfallversorgung im SGB V: Wird Rettungsdienst Bundessache?

Die aktuelle Regierung hat sich eine Reform der Notfallversorgung auf die Fahnen (sprich: in den Koalitionsvertrag) geschrieben. Sie will nicht nur eine bessere Versorgungsqualität in Krankenhäusern, sondern auch im ambulanten Rettungsdienst. Doch eine entscheidende Rahmenbedingung stört: Der Rettungsdienst ist bisher Ländersache. Nun soll er in das SGB V integriert werden. Das sind die Hintergründe.

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