Länder tragen verstärkten Schutz für Rettungskräfte mit

2024_05

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Ein neuer Straftatbestand sieht für Übergriffe bei einfachen Diensthandlungen Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen.

NEF des DRK an einer Einsatzstelle (Foto: DRK)

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen verstärkten Schutz von Polizei- und Rettungskräften. Die Länder befassten sich mit der Vorlage am 10. März 2017 im ersten Durchgang.

Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte härter bestraft werden. Ein neuer Straftatbestand sieht für Übergriffe bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen.

Änderungen gelten auch für Rettungskräfte

Außerdem erweitert der Gesetzentwurf den Katalog des besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Ähnliche Landesinitiative

Nordrhein-Westfalen hatte am 16. Dezember 2016 eine inhaltlich ähnliche Initiative im Bundesrat vorgestellt. Derzeit beraten die Fachausschüsse über Details zum Gesetzentwurf.

Weiterführender Link: Beratungsvorgang Stärkung des Schutzes von Rettungskräften

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