Information zur Löschwasserversorgung

2024_03

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Änderung der Arbeitsblätter W 405, W 331 und W 400. Der Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) weist auf die Änderung der Arbeitsblätter W 405, W 331 und W 400 (Löschwasserversorgung) der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches hin.

In Sachen Löschwasserversorgung gibt es einiges zu beachten. Foto: ©RioPatuca Images – stock.adobe.com

Löschwassermenge
Arbeitsblatt W 405
Bereitstellung von Löschwasser durch die örtliche Trinkwasserversorgung

Die mindestens bereitzustellende Löschwassermenge in Gebieten mit niedriger, in der Regel freistehender Bebauung, wurde auf 48 m³/h abgesenkt (in der Regel 96 m³/h) für eine Dauer von mindestens zwei Stunden. Die Lieferleistung entspricht 800 l/min. bzw. 1.600 l/min. und kann in der Regel von einem einzelnen Unterflurhydranten zur Verfügung gestellt werden. Die Löschwassermenge muss in einem Umkreis von 300 m um das Objekt zur Verfügung stehen (auch Luftlinie gemessen), dabei dürfen aber keine besonderen Hindernisse dazwischen liegen (Bahnstrecken, Autobahnen, große Firmengelände etc.). Wegen der Löschwasserentnahmestellen mit Sauganschluss müssen die Feuerwehren zumindest eine begrenzte Anzahl von Löschfahrzeuge mit Saugschläuchen vorhalten.

Hydrantenabstände
Arbeitsblatt W 331
Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten wurde zuletzt im November 2006 geändert. In der Fassung von 1962 waren noch Hydrantenabstände, abhängig von der Art der Bebauung, zwischen 80 und 120 m angegeben. Bereits in der folgenden Fassung aus dem Jahr 2000 wurden die Abstände auf 100 bis 140 m erhöht. In der aktuellen Fassung sind keine Abstände mehr angegeben. Es wird auf das Arbeitsblatt W 400 Teil – Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWW), Teil 1: Planung – verwiesen. Dort ist der Hydrantenabstand nun allgemein mit „meist unter 150 m“ angegeben. Es ist festzustellen, dass in allen Fassungen des W 331 und auch des W 400 nur allgemeine beschreibende Formulierungen verwendet werden bzw. wurden: „Die Abstände von Hydranten liegen in Ortsnetzen meist unter 150 m“. Die Formulierungen haben und hatten bei den Hydrantenabständen nie einen fordernden, sondern vielmehr einen beschreibenden Charakter.

Beobachtung der Einsatzpraxis
Es ist anzunehmen, dass für die überwiegende Zahl der Brände schon das in den Fahrzeugtanks mitgeführte Löschwasser ausreicht. Dies dürfte bei Gebäuden auf alle Zimmerbrände zutreffen, bei denen die Brandausbreitung auf den Entstehungsraum beschränkt bleibt. Entwickelt sich der Brand über den Entstehungsraum hinaus, steigt der Löschwasserbedarf schnell sehr stark an. Dieser Bedarf kann zunächst häufig mit dem nächsten Hydranten gedeckt werden. Bei Großbränden ist das auch nicht mehr möglich. Dann müssen weitere Wasserentnahmestellen erschlossen werden. Seitens der Einsatzvorbereitung sollten dafür an jedem Standort Pläne vorhanden sein, aus denen vor allem leistungsfähige Wasserleitungen, beispielsweise DN 200 und größer, und deren Entnahmestellen hervorgehen. Die Brände zwischen dem Zimmerbrand und dem Großbrand dürften einsatztaktisch noch am ehesten eine Herausforderung für die Löschwasserversorgung darstellen, da dort schon in einer frühen Einsatzphase viel Löschwasser entnommen werden kann, zum Beispiel bei Einsatz eines Wenderohres. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann hier aber für lange Zeit davon ausgegangen werden, dass der nächste Hydrant in einer mit einer üblichen B-Haspel erreichbaren Entfernung zu finden ist.

Fazit
Unabhängig von der faktischen Bereitstellung durch Stadtwerke oder andere Betriebe ist die Gemeinde nach den Feuerschutzgesetzen für die Bereitstellung von Löschwasser verantwortlich. Hier müssen auf örtlicher Ebene Vereinbarungen zwischen Feuerwehr und Betreibern der Hydrantennetze getroffen sein. Darin müssen die vereinbarten Hydrantenabstände festgehalten sein.

+ Eine Entfernung von 75 m in Luftlinie zwischen dem betreffenden Gebäude an der Straßenkante und der nächsten Entnahmestelle dürfte aus Sicht der Feuerwehren die gerade noch erträgliche Grenze darstellen, da dies mit einem Löschfahrzeug und ohne besonderen, zusätzlichen Personal- und Ausstattungsaufwand noch lösbar ist.
+ Im Brandschutzbedarfsplan sollte auf dieses Thema und dann hoffentlich bestehende Vereinbarungen mit dem Wasserversorger eingegangen werden. Nicht nur für die Löschwasserversorgung ist es von Bedeutung, dass sich die Brandschutzdienststellen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligen. Forderungen zu einzelnen Entnahmestellen sind hier in der Regel nicht möglich, aber es muss der Zusammenhang zwischen zugelassener Bebauung und von der Gemeinde bereitgestelltem Löschwasser hergestellt werden. Es erscheint angesichts der vergrößerten Abstände wesentlich, dass die einzelnen Hydranten bei Bedarf tatsächlich nutzbar sind. Darauf sollte seitens der Feuerwehr besonders geachtet werden. Dort findet sich in Teil 1 des W 400 auch eine eindeutige, fordernde Formulierung: „Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme von Wasser leicht möglich ist.“

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One thought on “Information zur Löschwasserversorgung

  • 22. September 2022 um 14:36
    Permalink

    Ich fand den Blog sehr gut, besonders der Fakt, dass die Lieferleistung in der Regel von einem einzigen Unterflurhydranten zur Verfügung gestellt werden kann. Aktuell benötige ich für meine Halle ein qualitatives Gefäß für das Löschwasser. Hoffentlich finde ich nächste Woche einen guten Löschwasserbehälter-Service.

    Antwort

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