Jede Woche brennt es in einem Altenheim

2024_04

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Die Ursachen sind bekannt – geändert hat sich bisher jedoch nichts

Jährlich werden 45 bis 50 Brände in Senioren- bzw. Altenpflegeheimen, in Begegnungs- und Pflegezentren oder ähnlichen Einrichtungen bekannt. Dabei sterben bis zu 20 Personen, 150 werden verletzt.

Diese und ähnliche Meldungen werfen ein schlechtes Licht auf die Sicherheitsstandards in Alten- und Pflegeheimen. Hinzu kommt die Dunkelziffer der Brandfälle, die mit Sicherheit wesentlich höher ist. Viele Entstehungsbrände werden oft nicht bekannt. Die Hemmschwelle, die Feuerwehr zu rufen, ist recht hoch. Das Personal ist häufig nicht richtig auf einen Brandfall vorbereitet und versucht deshalb zuerst selbst zu löschen und ruft die Feuerwehr erst, wenn die Lage schon sehr ernst ist.
Hinzu kommt nicht selten die Furcht der Mitarbeiter oder Pflegepersonen, in Schwierigkeiten zu geraten. Nicht außer Acht gelassen werden, sollten auch die Befürchtungen eines etwaigen Imageverlustes durch die Heimleitungen. Hinzu kommen deren Kostenüberlegungen, einen Feuerwehreinsatz bezahlen zu müssen, wenn dieser durch einen Fehlalarm ausgelöst sein sollte.

Gefährliche Nächte
Die Ursachen der Altenheimbrände sind bestens bekannt, dass ändert leider nichts an den Gefahren. Ungefähr 60 % der Brände entstehen zwischen 19.30 und 6.00 Uhr (über die Hälfte zwischen 18.00 und 24.00 Uhr), Zeiten in denen nur eine reduzierte Anzahl an Pflegekräften vor Ort ist.

  • 70 % der Brandopfer werden im Schlaf überrascht.
  • Fast alle Brände beginnen in den Zimmern der Bewohner.
  • Ca. 27 % aller Brände werden fahrlässige durch brennende Kerzen, andere „offene Flammen“ oder Raucher verursacht.

Viele Hausleitungen von Heimen insbesonders im„betreutem Wohnen“ sind jedoch heute noch der Ansicht, dass ein Verbot von brennenden Adventkerzen einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner darstellt.

Auch wenn die Brände – so eine Analyse – meistens auf ein einzelnes Zimmer beschränken blieben, wurden durch die toxischen Brandgase sehr oft auch die Bewohner in  anderen Zimmern verletzt.  Die Verantwortlichen sollten sich also ernsthaft Sorgen über die Rechte der anderen Bewohner machen, die unnötig gefährdet werden.

Technische Defekte gehören ebenfalls zu den häufigsten Brandursachen. Brände von Fernsehern stellen einen deutlichen Schwerpunkt dar, denn 90 % aller brennenden Fernseher entfallen auf Altenheime. Hinzu kommen noch andere „liebgewordene“ Geräte, die eine letzte Verbindung zur Vergangenheit  und zurückgelassenen Umgebung darstellen, die  technisch inzwischen jedoch völlig überaltert sind und somit immer brandgefährlicher werden.

Bauliche Brandschutzmängel
Auch der bauliche Zustand der Altenheime läßt vielerorts zu wünschen übrig. Insbesondere viele ältere Heime weisen im Brandschutz deutliche Mängel auf.
Für den Bau von Pflegeeinrichtungen gelten besondere gesetzliche Anforderungen, die in der Heimmindestbauverordnung (Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige) und in Ländergesetzen geregelt sind.

In der Heimmindestbauverordnung unterscheidet der Gesetzgeber Zwischen Alten-, Altenwohn- und Altenpflegeheimen. Jedoch können Einrichtungsträger beim Vorliegen bestimmten Voraussetzungen bei der Heimaufsicht eine Befreiung von den baulichen Mindestanforderungen beantragen. Gemäß § 31 HeimMindBauV können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn dem Träger die Erfüllung der Anforderungen technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, und die Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist.

Außerdem werden zunehmend Anträge auf Nutzungsänderung gestellt. Die Problematik ist, dass ursprünglich für Altenheime sowie „betreutes Wohnen“ von älteren Menschen und Behinderten genehmigte Einrichtungen durch Nutzungsänderung zum „Pflegeheim“ den weitergehenden Anforderungen u. a. nach den Bauordnungen nicht mehr entsprechen.

  • In vielen älteren Heimen sind die Räume zu schmal, die Türen zu eng, die Betten unverrückbar.
  • Brandschutztüren werden zur Belüftung mit einem Keil offen gehalten.
  • Zimmertüren stehen zum Teil auch nachts offen, um Probleme des Bewohners besser mitzubekommen.
  • Brandmelder oder Sprinkler sucht man in den Zimmern vergebens.
  • Fluchtwege sind mit abgestellten Betten oder Rollstühlen blockiert.

Gefahrenpotential ändert sich
In den letzten Jahren boomt angesichts der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen der Neubau von Pflegeheimen. Und immer öfters werden Wohneinrichtungen für ältere Menschen auch in Holz-Fertigbauweise errichtet. Der Betreiber der Pflegeeinrichtung profitiert besonders von der schnellen Errichtung des Gebäudes.
Beim Brandschutz erfüllt der Holzfertigbau zwar alle derzeit geltenden baulichen Standards für Altenheime. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch die Erkenntnisse im Brandschutz grundsätzlich geändert. War früher die direkte Bedrohung durch die Flammen ausschlaggebend, so liegt heute die Erkenntnis vor, dass neun von zehn Brandtoten vor dem Verbrennen bereits an den Rauchgasen erstickt waren. Die Anforderungen an den Brandschutz haben damit im Verhältnis zur zunehmenden Wohnlichkeit und Normalität in der stationärer Betreuung und Pflege zu einem fast unlöslichen Zielkonflikt geführt.

Die Anforderungen an die bauliche und innenräumliche Ausgestaltung von Alten- und Pflegeeinrichtungen haben sich aufgrund auf der veränderten Bewohnerstruktur grundlegend geändert. Heute leben in diesen Heimen weniger Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern zunehmend Menschen mit Demenzerkrankungen. Deren Anteil beträgt inzwischen 50 bis 70 %. Folgerichtig werden die Betreuungskonzepte dieser Zielgruppe angepasst.

Die aktuellen Entwicklungen in der baulichen und funktionalen Ausgestaltung von Alten- und Pflegeheimen zielen auf mehr Wohnlichkeit und Normalität der Lebenssituation sowie der Tagesgestaltung ab. Und dem Zusammenleben der Bewohner in betreuten Gruppen mit Gemeinschaftsbereichen wird ein großer Stellenwert beigemessen. Verwirrte, pflegebedürftige Bewohner benötigen kleinräumige, familienähnliche Wohnformen, die Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Die Orientierung an gewohnten Raumgefügen und Tagesabläufen hilft bei zunehmenden Wahrnehmungsverlusten sich zurechtzufinden, womit die Kompetenz im Alltag erhöht wird. Dabei kommt der Ausstattung und Einrichtung der Bewohnerzimmer eine zentrale Bedeutung zu.
Die Brandlast in den Räumen wird zunehmend durch  Sitzgruppen, Betten und Bettwäsche, Fensterdekorationen, Kleinmöbel, Elektrokleingeräte, Tisch- und Stehleuchten bestimmt. Beim Umgang mit Kerzen und Tabakwaren spielt das Bewohnerverhalten also eine entscheidende Rolle.

Lange leere Flure – wie sie als Flucht- und Rettungswege gefordert werden – lassen beispielsweise kein „Zuhausegefühl“ aufkommen. Und in manchen Pflegeeinrichtungen mussten nach Brandschutzkontrollen die Bilder von den Wänden in den Fluren entfernt werden. Einrichtungen sind daher dazu übergegangen, Gemütlichkeit durch Wandbemalung zu erzeugen.
Hinzu kommt, dass viele Schwesternzimmer heute die Brandlast eines Aktenraumes haben oder Pflegearbeits- und Putzräume wie ein Zentrallager bestückt sind.

Brandschutzlösungen können jedoch nicht ohne weiteres aus anderen Bereichen übernommen werden. Bei einem Brand in einem Altenheim in Herdecke (NW) hatte eine interne Brandmeldeanlage ausgelöst: Die Nachtschwester setzte sofort den Notruf zur Feuerwehr ab. Nach Eintreffen des Löschzuges konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Dennoch war die Ursache schnell klar: Ein älterer Mann hatte den Handfeuermelder ausgelöst. Nach dem Zurückstellen der Brandmeldeanlage und kurz vor dem Verlassen des Altenheims durch die Feuerwehr wurde von dem älteren Mann erneut der Brandalarm ausgelöst. Das geschah jedoch nicht böswillig. Nicht auszuschließen ist, dass der Mann den Druckknopf des Feuermelders für einen Klingelknopf hielt.

Nur abgestimmte Brandschutzkonzepte helfen
In den Alten- und Pflegeeinrichtungen leben immer mehr Menschen, die Gefahrensituationen weder einschätzen noch entsprechend darauf reagieren können. Aus diesen Gründen müssen zwangsläufig die Anforderungen an den Brandschutz auch in Neubauten auf den Prüfstand.

Gerade wo das Prinzip der Selbstrettung nicht funktioniert, also bei Alten- und Pflegeheimen, kommt dem vorbeugenden Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Dabei genügt es eben nicht, allein den baulichen Brandschutz – beispielsweise die Rauch- und Brandabschnittsbildung – auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Auch der technische sowie der organisatorische Brandschutz und somit das richtige Verhalten des Personals im Brandfall sind von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz ineinander greifen.

In jeder Pflegeeinrichtung für alte Menschen muss es gelingen, ein individuelles, auf die Möglichkeiten der Einrichtung bestmöglich abgestimmtes Brandschutzkonzept zu erarbeiten und dieses dann auch in der Praxis zu leben.

  • Sinnvoll wäre, dass die verantwortlichen Behörden schon im Planungsstadium mit einbezogen und mit der therapeutischen Konzeption vertraut gemacht würden.
  • Die Brandverhütungsschauen sollten häufiger durchgeführt und die umgehende Beseitigung festgestellter Brandschutzmängel konsequent kontrolliert werden.

Grobe Fehler und Mängel beim vorbeugenden Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen entscheiden bei einem Feuer rasch über Leben und Tod. Im Juli letzten Jahres starben bei einem Brand in einem Altenheim in Bruchsal (BW) zwei Bewohner.  Entgegen den Forderungen der Behörde gab es statt automatischer Brandmelder nur Heimrauchmelder aus dem Supermarkt.

Frank D. Stolt
Sicherheitsfachwirt(FH)
Brandsachverständiger und Sicherheitsexperte

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