Der Dreck bleibt draußen!

2024_05

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Einsatzstellenhygiene und Kontaminationsverschleppung bei der Feuerwehr

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Anhaftungen: Grobreinigung von Einsatzmitteln an der Einsatzstelle (Foto: Rüdiger Gaertner)

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Kontamination: Von einer zähen Kautschukmasse gemischt mit Öl verdreckte Stiefel, die nicht mit ins Fahrzeug sollten. (Foto: Rüdiger Gaertner)

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Die Diskussionen über Krebs und Krankheiten, die durch den Feuerwehrdienst ausgelöst oder begünstigt werden könnten, werden verstärkt in der Feuerwehr geführt. Damit rücken auch Hygienemaßnahmen an der Einsatzstelle und innerhalb der Feuerwehren wieder mehr in den Fokus. Sie dienen dem Schutz der Einsatzkräfte, aber auch dem Schutz vor Verschleppung in den Privatbereich.

Werden Schadstoffe an der Einsatzstelle vermutet oder sind bekannt, müssen Maßnahmen getroffen werden. Sind die genauen Stoffe und die Konzentration noch nicht bekannt, muss zunächst die höchste Gefahr angenommen werden.

Ergänzend zu unserem Artikel in FEUERWEHR 4/2017 stellen wir Ihnen hier die Einsatzgrundsätze zur Verfügung.

Einsatzgrundsätze zur Vermeidung von Kontamination

  • Informationen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie Einsatzplanung einholen. Informationen, die ich zurzeit nicht habe, müssen beschafft werden.
  • Reduzierung von Personal auf das Notwendige
  • Expositions- und Einsatzzeiten beschränken
  • Schutzkleidung an der Einsatzstelle grob reinigen
  • Ablegen kontaminierter Schutzkleidung
  • Vorhalten von Ersatzkleidung
  • Eventuell Ausklopfen der PSA -> hier ggf. Schutzkleidung tragen und Windrichtung beachten bzw. ausnutzen
  • Nicht mit kontaminierter PSA ins Feuerwehrfahrzeug steigen -> Kontaminationsverschleppung
  • Hygieneboard verwenden
  • Auch bei „kalten“ Einsatzstellen muss mit Schadstoffen gerechnet werden, daher geeigneten Atemschutz tragen
  • An der Einsatzstelle wird nicht geraucht
  • Gerade bei langen oder schweren Einsätzen ist die Aufnahme von Essen und Getränken wichtig. Jedoch muss hier besonders aufgepasst werden. Die Essensausgabe muss in einem sicheren Bereich liegen, der auch bei Änderung der Windrichtung nicht gefährdet ist.
    Die Lebensmittel müssen vor Schadstoffen geschützt werden.
    Die Einsatzkräfte müssen sich Hände und Gesicht waschen sowie ggf. desinfizieren.
    In Kantinen und Sozialräume wird nicht mit kontaminierter PSA gegangen.
    Nach Möglichkeit soll mit Geschirr und nicht den bloßen Händen gegessen werden.
  • Es müssen Säcke oder andere Behälter für die Lagerung und den Transport der PSA vorhanden sein. Diese müssen gekennzeichnet werden, damit der Transporteur oder die Wäscherei wissen, wie sie damit umzugehen haben.
  • Transport von kontaminierten Gegenständen ggf. mit einem gesonderten Fahrzeug durchführen lassen
  • Stiefel sind an der Einsatzstelle grob und im Feuerwehrhaus mittels Stiefelwäsche zu reinigen

Abteilung Prävention
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

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