DIN EN 1846-2 Feuerwehrfahrzeuge

2024_04

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Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung; Deutsche Fassung EN 1846-2:2001+A3:2009

In der Norm werden die allgemeinen Sicherheits- und minimalen Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für Feuerwehrfahrzeuge spezifiziert.

Die dritte Änderung A3 der veröffentlichten Norm EN 1846-2:2001 wurde aus folgenden Gründen notwendig:

  • Die Überarbeitung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und deren Ersatz durch 2006/42/EG erfordert die Änderung der veröffentlichten Europäischen Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft unter dieser Richtlinie zitiert werden. Wenn keine Änderung vorgenommen wird, dann würde die jeweilige Norm mit einem Anhang Z aktualisiert, der angibt, dass die Norm NICHT den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Dieses würde dazu führen, dass die Norm aus dem Amtsblatt gestrichen würde und somit nicht mehr als Harmonisierte Norm gilt.
  • Um die veröffentlichte Norm EN 1846-2:2001 als Harmonisierte Norm beizubehalten, wurde der Norminhalt sorgfältig hinsichtlich der Übereinstimmung mit der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überprüft, und es wurde festgestellt, dass EN 1846-2:2001 mit wenigen Ausnahmen den Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die notwendigen Änderungen sind Bestandteil dieser konsolidierten Neuausgabe. Zum einfachen Auffinden des geänderten Textes wird der Anfang und das Ende des durch die dritte Änderung A3 neu eingefügten oder abgeänderten Textes durch spezielle Markierungen angezeigt: Die bereits früher separat veröffentlichte erste Änderung A1:2004 sowie die zweite Änderung A2:2006 werden im Text ebenfalls durch spezielle Markierungen angezeigt: Das gleiche gilt für die bereits früher separat veröffentlichten CEN Berichtigungen.

Folgender rechtlicher Zusammenhang gilt:

Diese konsolidierte Neuausgabe konkretisiert die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung dieser konsolidierten Neuausgabe davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Neben diesem Dokument existiert für die allgemeinen Anforderungen an Fahrzeuge der Feuerwehr noch ein Normungsprojekt (zurzeit Norm-Entwurf E DIN 14502 2:2004-04), mit dem zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846 2 und DIN EN 1846 3 als ein Vorschlag zur Einarbeitung in die Europäischen Normen abgedeckt werden. Des Weiteren existiert mit DIN 14502-3 eine Norm, die Anforderungen an die Art und Ausführung der Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen einschließlich besonderer Kennzeichnungen festlegt. Diese Anforderungen sind sehr länderspezifisch und können deswegen nicht in einer Europäischen Norm vereinheitlicht werden.

Folgenden signifikante Änderungen die gegenüber der DIN EN 1846-2:2002-03 wurden vorgenommenen:

  • technische und redaktionelle Änderungen bei den Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen sind eingearbeitet, insbesondere hinsichtlich feststehender trennender Schutzeinrichtungen, Rückwärtsfahren des Fahrzeuges, Schutz der Besatzung, Türen, Zugang zur (nicht auf dem Dach befestigten) Ausrüstung und Bedienpositionen;
  • die Benutzerinformation einschließlich der Kennzeichnung sind überarbeitet;
  • bei den Prüfprinzipien für die Angabe der Geräuschemissionswerte in Anhang F wurde der Grenzwert des abgestrahlten Schalldruckpegels von 85 dB auf 80 dB reduziert;
  • bestehenden informativen Anhang ZA über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG sind redaktionell überarbeitet;
  • die Aufnahme eines neuen informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfolgte;
  • normative Verweisungen und Literaturhinweise sind redaktionell dem aktuellen Stand angepasst.

Die Norm wurde von der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 3 „Feuerwehrfahrzeuge“ (Sekretariat: UNM, Frankreich) im Technischen Komitee CEN/TC 192 „Ausrüstung für die Feuerwehr“ (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet. Die Mitarbeit des DIN beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) wird für den Bereich der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 3 „Feuerwehrfahrzeuge“ über den FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge – SpA zu CEN/TC 192/WG 3“ wahrgenommen.

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