Vergütung von Bereitschaftszeit im Rettungsdienst
Bereitschaftszeiten müssen nicht wie normale Arbeitszeit vergütet werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Anlass für das Urteil war eine Klage eines Notfallsanitäters gegen seine Arbeitgeberin.
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