Entwurf: Neue Feuerwehr-Dienstvorschrift online einsehen

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Ab Juni steht der Entwurf der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ online. Bis Ende Juli können Einsprüche gesendet werden.

Symbolfoto: SFSW

Der Entwurf für eine Feuerwehrdienstvorschrift FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ ist ab dem 1. Juni 2017 auf der Homepage der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften PG FwDV (http://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html) zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Bis zum 31. Juli 2017 können Einsprüche mit dem ebenfalls dort veröffentlichten Formular an die Mailadresse fwdv@mik.nrw.de gesendet werden. Die Stellungnahmen werden von der beauftragten Arbeitsgruppe gesammelt und nach Ende der Einspruchsfrist gesichtet und bewertet. Berechtigte Einsprüche werden dann in einem abschließenden Entwurf eingearbeitet und der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften vorgelegt.

Die Polizeidienstvorschrift PDV 800/DV 800 „Fernmeldeeinsatz“ wurde im Jahr 1986 als gemeinsame Vorschrift für die Polizei und den Katastrophenschutz eingeführt. Sie beschäftigt sich mit Planung, Aufbau und Betrieb eines Fernmeldeeinsatzes / Fernmeldenetzes. Für Feuerwehren gilt sie als Grundlage für die Fernmeldeplanung nach FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“. Wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik wurde eine Überarbeitung notwendig.

Die unterschiedlichen Arbeitsweisen von Polizei und der allgemeinen Gefahrenabwehr, die Unter-schiede bei der Kommunikationstechnik und die Ansprüche an die Übertragungswege sowie sprachliche Unterschiede führten zu der Entscheidung, eigene Feuerwehrdienstvorschriften für den Fernmeldeeinsatz und den Sprechfunkverkehr zu erstellen, die möglichst große Schnittmengen zu den korrespondierenden Polizeidienstvorschriften haben.

Die Projektgruppe FwDV wurde deshalb im Februar 2016 mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ und einer FwDV/DV 810 „Sprech- und Datenfunkverkehr“ (AG FwDV/DV 800 und 810) beauftragt.

In der Arbeitsgruppe wirken die Länder Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie das Technische Hilfswerk mit. Sie hat der PG FwDV nun den vorliegenden Entwurf der FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ vorgelegt.

Die Arbeiten an einer weiteren Feuerwehrdienstvorschrift FwDV/DV 810 „Sprech- und Datenfunkverkehr“ werden parallel fortgeführt, mit einer öffentlichen Einsichtnahme ist im Frühjahr 2018 zu rechnen.

Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften

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