Darauf sollten Autofahrer bei Rettungsgassen achten

2024_04

Mehr aktuelle Beiträge und Einsatzberichte finden Sie in:
FEUERWEHR | RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN
Deutschlands große Feuerwehrzeitschrift
JETZT LESER/-IN WERDEN

Rettungsgassen können Leben retten. Doch nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er den Helfern freie Bahn verschafft. 42 Prozent der Autofahrer haben schon mal erlebt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden, weil die Rettungsgasse nicht richtig gebildet wurde oder Autos die Durchfahrt blockiert haben. Das ergab eine forsa-Studie (1) im Auftrag von CosmosDirekt.

Foto: B. Bast, pixelio

Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute. Doch oft verlieren Feuerwehr und Notärzte bei der Anfahrt wertvolle Zeit – weil Autofahrer die Fahrspuren blockieren. Schon seit 1982 regelt die Straßenverkehrsordnung (§ 11 Abs. 2 StVO) gesetzlich die Bildung von Rettungsgassen. Im letzten Jahr wurden diese Regeln vereinfacht – und trotzdem wissen längst nicht alle Verkehrsteilnehmer, wie und wann sie den Weg für die Retter frei machen müssen. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte, erläutert, worauf es beim Bilden einer Rettungsgasse ankommt – und welche Konsequenzen drohen, wenn Autofahrer die Regeln missachten.

Wann muss ich als Autofahrer eine Rettungsgasse bilden?

Für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt: Wer Schrittgeschwindigkeit fährt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Das klappt so: „Bei einer dreispurigen Straße wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet“, sagt Frank Bärnhof, „auf zweispurigen Straßen führt die Gasse durch die Mitte.“ Für die Verkehrsteilnehmer heißt das: Die Fahrer auf der rechten Spur weichen nach rechts, die Fahrer auf der linken Spur nach links aus. Auch wenn noch kein Rettungswagen in Sicht ist, sollten Autofahrer diese Regel bereits bei stockendem Verkehr oder Staus beherzigen.

Wie verhalte ich mich im Stadtverkehrs?

Eine gesetzliche Grundlage zur Bildung einer Rettungsgasse in der Stadt gibt es laut StVO zwar nicht. In § 38 StVO ist jedoch klar geregelt: Sobald sich ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähert, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen. Frank Bärnhof: „Staut sich der Verkehr an einer roten Ampel, weicht man nach Möglichkeit nach rechts aus. Ist dies nicht möglich, dürfen Autofahrer auch über Rot in die freie Kreuzung hineinfahren, um dem Rettungsfahrzeug Platz zu machen. Wird man hierbei geblitzt, sollte man zur Dokumentation Datum, Uhrzeit und Ort notieren.“ Zeigt die Ampel grün an, gibt es zwei Möglichkeiten: Rechts halten oder zur Seite fahren. Und wenn es nicht anders geht, muss auch ein Umweg in Kauf genommen werden – zum Beispiel wenn es nötig ist, an der Kreuzung abzubiegen, um die Straße frei zu machen.

Welche Strafen drohen mir, wenn ich mich nicht an die Regeln halte? ²

Wer auf Autobahnen oder Außerortsstraßen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Für Autofahrer, die Einsatzfahrzeuge mit blinkendem Blaulicht und Martinshorn behindern, werden 240 Euro Strafe fällig – inklusive zwei Punkten in Flensburg und einmonatigem Fahrverbot. Bärnhof: „Gefährdet das Fehlverhalten Retter oder Verletzte, steigt das Bußgeld auf 280 Euro. Bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung werden 320 Euro fällig. Hinzu kommen in den letzten beiden Fällen jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.“

(1) Repräsentative Umfrage „KfZ-Sicherheit“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt.

(2) Bußgeldkatalog 2018: https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/

Red. mit CosmosDirekt

Mehr Infos

Sie wollen regelmäßig aktuelle Einsatzberichte, Techniknews und Fahrzeuginfos der FEUERWEHR erhalten? Dann melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert