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Notfallversorgung im SGB V: Wird Rettungsdienst Bundessache?

Die aktuelle Regierung hat sich eine Reform der Notfallversorgung auf die Fahnen (sprich: in den Koalitionsvertrag) geschrieben. Sie will nicht nur eine bessere Versorgungsqualität in Krankenhäusern, sondern auch im ambulanten Rettungsdienst. Doch eine entscheidende Rahmenbedingung stört: Der Rettungsdienst ist bisher Ländersache. Nun soll er in das SGB V integriert werden. Das sind die Hintergründe.

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