Bundesrat berät über Verteilung des Fluthilfefonds

2024_05

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Sondersitzung einberufen, um das parlamentarische Verfahren möglich schnell abzuschließen.

Nur zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt hat, berät der Bundesrat am 16. August 2013 über die Verwendung und Verteilung der Gelder aus dem eingerichteten Fluthilfefonds.
Hierzu kommen die Ländervertreter extra zu einer Sondersitzung nach Berlin. Bundesratspräsident Winfried Kretschmann hat die Sondersitzung einberufen, um das parlamentarische Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Ziel ist es, den vom Hochwasser Betroffenen schnellstmöglich die Wiederaufbauhilfen auszahlen zu können.

Die Zustimmung des Bundesrates ist hierzu zwingend erforderlich. Der Aufbauhilfefonds war zur Bewältigung der Flutschäden als Sondervermögen des Bundes mit acht Milliarden Euro errichtet worden.

Die Mittel stehen Privathaushalten, Unternehmen, aber zum Beispiel auch Ländern und Kommunen zur Verfügung, um die immensen Schäden der jüngsten Hochwasserkatastrophe zu beseitigen.

Rasche Einigung zwischen Bund und Ländern

Am 25. Juli 2013 einigten sich Vertreter von Bund und Ländern auf Einzelheiten zur konkreten Verwendung und Verteilung der Wiederaufbaumittel. Aus dem Fonds können bis zu 80 Prozent der entstandenen individuellen Schäden erstattet werden. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter sind zu berücksichtigen, damit keine Überkompensation von Schäden erfolgt.

Bund und Länder finanzieren den Aufbauhilfefonds jeweils zur Hälfte. Der Anteil der Länder wird nach einem festgelegten Schlüssel verteilt. Die Kosten für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes trägt der Bund allein. Die Verordnung setzt die Verhandlungsergebnisse vom 25. Juli 2013 in verbindliches Recht um. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Schnelles Handeln in Notfällen

Schon bei der Errichtung des Aufbauhilfefonds hatte der Bundesrat bewiesen, dass er in Notfällen schnell handeln kann: nur zwei Tage nach dem Kabinettsbeschluss berieten die Länder am 26. Juni 2013 bereits in einer ersten Sondersitzung über das geplante Errichtungsgesetz und den erforderlichen Nachtragshaushalt. Das gesamte parlamentarische Verfahren bis zum Abschluss am 5. Juli 2013 dauerte gerade einmal zwölf Tage.

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