Vorsicht Wildwechsel: Tipps und Versicherungsinfos für Autofahrer

2024_05

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In den Frühlingsmonaten steigt die Gefahr von Wildunfällen. Daher rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu besonderer Vorsicht.

Im April und Mai steigt die Anzahl von Wildunfällen. Foto: (c) Tabor Chichakly – stock.adobe.com

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt Autofahrer vor einer erhöhten Gefahr von Wildunfällen im April und Mai. Wegen der Zeitumstellung fände Berufsverkehr verstärkt während der Dämmerung statt, wenn Wildtiere häufig auf Nahrungssuche sind. Um Zusammenstöße zu vermeiden, empfiehlt der Verband vorausschauendes Fahren und besondere Vorsicht in Waldabschnitten sowie an Feldrändern.

Richtige Reaktion bei Wildsichtung

Autofahrer sollten auf eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad vorbereitet sein, falls eine Kollision unvermeidbar wird. Bei Sichtung von Wild auf der Fahrbahn ist es ratsam, das Licht abzublenden, zu bremsen und zu hupen, um die Tiere zu verscheuchen. Von Fernlicht und Lichthupe rät die Stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach ab, da diese die Tiere eher blenden und immobilisieren können.

Im Jahr 2022 registrierten die deutschen Kfz-Versicherer etwa 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw, die Schäden in Höhe von über 950 Millionen Euro verursachten. Das entspricht fast 3.600 Euro pro Unfall.

Verhalten nach einem Wildunfall

Nach einem Wildunfall sollte man die Unfallstelle sichern (Warnblinklicht + Warndreieck), die Polizei informieren und Fotos für die Schadenbearbeitung machen. Das verletzte oder tote Tier sollte man möglichst nicht anfassen. Wichtig ist es, eine Wildunfallbescheinigung zu erhalten und vor der Beseitigung von Wildspuren oder der Reparatur des Fahrzeugs den Versicherer zu kontaktieren.

Versicherungsschutz bei Wildunfällen

Voll- und Teilkaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Auto, die durch Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden. Einige Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz auch für andere Tiere. Ein Wildschaden beeinflusst den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt nicht. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht- und keine Kaskoversicherung hat, muss Schäden selbst tragen.

Ulrike Schulz, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

 

 

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