Rechtswidrig geleistete Überstunden müssen ausgeglichen werden
Feuerwehrbeamte hatten sich zu 56 Wochenstunden Arbeitszeit freiwillig angeboten. Dass damit die Höchstarbeitszeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie überschritten wird, ist auf deren fehlerhaft umgesetzte Ausnahmen zurückzuführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Folgen für die Kommunen hat.
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