Augen und Gesicht richtig schützen

2024_05

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Die Augen gelten als wichtigstes Sinnesorgan. Bei Feuerwehreinsätzen müssen sie und das Gesicht besonders geschützt werden.

Gefährdungsanalyse: der Augen- und Gesichtsschutz, hier auch gegen wegfliegende Teile, ist der Einsatzsituation anzupassen. (Foto: HFUK)

Neben den Sinnen Riechen, Schmecken, Hören und Tasten empfinden wir Menschen das Sehen als wichtigsten Sinn. Das Auge ist in seiner Konstruktion ein Meisterwerk der Natur und vollbringt täglich Höchstleistungen. Über 70  % der Sinneszellen des Menschen befinden sich im Auge. Leider jedoch ist das Auge daher auch sehr empfindlich und muss besonders geschützt werden. Schäden am Auge sind häufig schwierig zu korrigieren oder irreversibel.

Auch wenn es wenig Unfälle mit Augenverletzungen gibt, so sind sie jedoch häufig schwerwiegend. Die häufigsten Ursachen für Verletzungen an den Augen im Feuerwehrdienst sind der Löschwasserstrahl, unkontrolliert wegfliegende Teile bei Brand- oder TH-Einsätzen oder umherfliegende Teile bei Sturm- und Motorsägeneinsätzen. Gerade hier zeigt sich bei genauerer Betrachtung sehr häufig, dass die entsprechende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Augen nicht vorhanden war oder nicht getragen wurde.

Doch welcher Schutz ist der richtige? Zu unterscheiden ist zunächst zwischen einem reinen Augenschutz (z.  B. Brillen) oder einem gesamten Gesichtsschutz (z.  B. Visiere). Beides hat seine Vor- und Nachteile. Die Vorteile eines reinen Augenschutzes sind klar das Gewicht und die Ergonomie beim Tragen. Der Gesichtsschutz schützt das gesamte Gesicht, ist jedoch schwerer und unhandlicher.

Üblich sind in der Feuerwehr Visiere für die Technische Hilfeleistung. Diese verfügen über eine hohe Bruchfestigkeit und decken das gesamte Gesicht ab. Somit schützen sie nicht nur die Augen, sondern zusätzlich das Gesicht vor wegfliegenden Teilen. Gelegentlich wird nur eine Schutzbrille (meist als Korbbrille) getragen. Diese schützt zwar die Augen, aber nicht das Gesicht. Um vor allem einen Schutz gegen kleine Teile oder Stäube wie z.  B. Glasstaub zu haben, können Visier und Schutzbrille kombiniert werden.

Für Brillenträger: Bei kurzfristigen Arbeiten können Korb- Überbrillen oder Visiere getragen werden. (Foto: HFUK)

Gefährdungsbeurteilung als Hilfe

Diese beiden Varianten reichen jedoch nicht immer aus. Beispielsweise beim Trennen von Metall mittels Plasmaschneider treten neben optischen auch mechanische und thermische Gefährdungen auf. Bei der Entscheidung, welcher Augenschutz zu verwenden ist, müssen Art, Umfang, Dauer und Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen für Augen und Gesicht erfasst werden. Mögliche Gefährdungen sind mechanische, optische, chemische, thermische, biologische und elektrische Gefährdungen. Bei der Auswahl des Schutzes kommt es daher auch auf die mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkungen und Chemikalien an. So muss u.  a. geschaut werden, ob das Visier für die Technische Hilfeleistung auch bei einem Brandeinsatz getragen werden kann. Bei optischen Gefahren kommen zusätzliche Schutzfilter zum Einsatz.

Neben den physikalischen Eigenschaften des Augen- und Gesichtsschutzes müssen auch die ergonomischen Eigenschaften stimmen. Der Augen- und Gesichtsschutz muss genauso passen wie die restliche PSA. Der Ergonomieaspekt gilt auch für die Kombination von beispielsweise Schutzbrille, Visier, ggf. Mundschutz und Helm. Vor der Bereitstellung müssen mögliche Kombinationen getestet werden, damit sie nicht sich gegenseitig in ihrer Schutzwirkung stören.

Da handelsübliche Korrektionsbrillen keine Schutzwirkung haben, muss der Schutz für fehlsichtige Personen besonders angepasst werden. Bei kurzfristigen Arbeiten, wie sie in der Feuerwehr üblich sind, können Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Diese könne jedoch leicht beschlagen oder zu Doppelbildern oder Spiegelungen neigen und dadurch zu neuen Gefährdungen führen.

Gesichtsschutz bei Sägearbeiten

Eine der häufigsten Tätigkeiten, bei denen die Augen im Feuerwehrdienst verletzt werden, sind Sägearbeiten und Unwettereinsätze bei Sturm. Das Tragen des regulären Helmvisiers für technische Hilfeleistungseinsätze birgt bei der Waldarbeit zusätzliche Gefahren. Häufig finden Sägeeinsätze bei Regen, starkem Wind und nachts statt. Unter den genannten Bedingungen kann das Visier beschlagen oder führen Kratzer auf dem Visier zu starker Blendung und Streuung des Lichts. Bei Sägeeinsätzen ist daher ein Maschengeflechtvisier zu verwenden.

Für Forstarbeiten: Motorsägenhelm mit Drahtgittervisier und Kapselgehörschutz (Foto: HFUK)

Prüfung

Ist eine Schutzbrille oder ein Visier vorhanden, so muss diese PSA regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft, gemäß Herstellerangaben aufbewahrt und entsprechend gepflegt werden.

Eine Hilfe für die Auswahl sowie weitere Informationen zur Beschaffung, Wartung und Pflege bietet die DGUV-Regel 112-992 „Benutzung von Augen und Gesichtsschutz“ sowie die DGUV-Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“.

Abteilung Prävention, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

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