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Sicherer Fahrradverkehr: Wunsch nach Neuerung

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Sind Sie auch als Fahrradfahrer/-in sicher im Straßenverkehr unterwegs? Der Gesamtverband der Versicherer wünscht sich für den Fahrradverkehr von Kommunen bessere Bedingungen und betrachtet die steigende Nutzung von E-Bikes kritisch. Zur Nutzung von Kopfhörern klärt die GTÜ auf: Kopfhörer sind zwar nicht verboten, aber gefährlich!

Sicherer Fahrradverkehr: Experten wünschen sich Neuerungen, damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher ans Ziel kommen. Foto: © Kara – stock.adobe.com

Grundstückszufahrten im Fahrradverkehr

Fast jeder fünfte Unfall zwischen einem Radfahrer/einer Radfahrerin und einem Pkw passiert an Grundstückszufahrten wie Firmengeländen, Parkplätzen oder Parkhäusern – davon ist bei fast jedem siebten Unfall der/die Radfahrer/-in schwerverletzt oder tot. Siegfried Brockmann appelliert deshalb für eine bessere Ausstattung der Zufahrten. Er wünscht sich, dass Kommunen Eigentümer/-innen verpflichten, unübersichtliche Stellen je nach Frequenz und Lage mit freien Sichtachsen, Spiegeln oder einer Ampel zu kennzeichnen.

Vermeidung von Unfällen

Ein weiteres Problem ist das unachtsame Öffnen der Autotür, sogenannte „Dooring“-Unfälle. Diese Unfällen lassen sich jedoch durch einen einfachen Schulterblick vermeiden. Eine technische Neuheit kann hier helfen: Totwinkelwarner sind bereits in vielen Fahrzeugen verbaut und können Fahrer/-innen optisch und akustisch warnen, wenn sich Radfahrer/-innen der Tür nähern. „Dafür müssten die Systeme so eingestellt werden, dass sie bis zum Aussteigen der Passagiere aktiv bleiben und den Fahrer sowohl optisch als auch akustisch warnen, wenn sich ein Radfahrer nähert“, so Brockmann. Noch sicherer wäre es, wenn das System in einem solchen Fall für kurze Zeit die Autotür blockieren würde.

Neue Vorschriften für Pedelecs

Siegfried Brockmann beobachtet auf den Straßen immer mehr Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Eine besondere Gefahr sieht er allerdings bei Pedelecs, oder auch E-Bikes. Die Fahrzeuge haben bis 25 km/h eine Tretunterstützung und gelten in Deutschland als Fahrrad. Sie sind somit auf allen für Fahrräder zugelassenen Wegen, Straßen und Orten erlaubt. Er fordert deshalb neue Maßnahmen, vor allem, um die Unfallzahlen zu verringern. Die Fachhändler sieht er in der Verantwortung, über Front-, Heck- und Mittelmotor zu informieren und ihre Kunden und Kundinnen einzuweisen. Außerdem sollte nach Brockmann der Drehmomentsensor auf die Tretkraft der Fahrradfahrer/-innen eingestellt werden. Dank des Motors könnte so weiterhin ermüdungsfrei gefahren werden, das Risiko für schwere Unfälle durch Überschätzung und fehlende Kontrolle aber reduziert werden.

 

Siegfried Brockmann, GDV

Ohren auf im Fahrradverkehr

Für sicheres Orientieren ist das Gehör für Fahrradfahrer/-innen ebenso wie für Autofahrer/-innen wichtig. Elektroautos und Hybridfahrzeuge warnen aus diesem Grund seit Juli 2021 mit einem künstlich erzeugten Geräusch. Auch das Martinshorn warnt als Sondersignal akustisch. Verkehrsteilnehmende sind deshalb nach Paragraf 23 StVO („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“) verpflichtet, diese Signale wahrnehmen zu können: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Ablenkung wissenschaftlich nachgewiesen

Kopfhörer, die beidseitig im Ohr getragen werden oder die Ohren umschließen, gerade mit aktiver Geräuschunterdrückung, gelten daher als besonders gefährlich. Die GTÜ mahnt deshalb alle Verkehrsteilnehmenden zu einem eigenverantwortlichen und sicherheitsbewussten Umgang mit Kopfhörern. Der Ablenkungseffekt lässt sich wissenschaftlich belegen. Der auftretende Maskierungseffekt beschreibt das Überdecken von Umgebungsgeräuschen durch vielfältige Frequenzen einer Musikaufnahme. Auch der Auditory Bubble Effect erklärt Gefahren durch Kopfhörer. Hiermit wird beschrieben, wie sich die Aufmerksamkeit von Konsumenten von Musik verlagert.

Teilschuld

Gerät man als Verkehrsteilnehmer/-in mit Kopfhörern und somit einer eingeschränkten Wahrnehmung in einen Unfall, kann eine Teilschuld zugewiesen werden. Dies kann auch Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben. Auch verteilt die Polizei Bußgelder von 10 Euro, wenn ein Fahrer/eine Fahrerin durch zu laute Musik sein Umfeld nicht mehr wahrnehmen kann.

Kopfhörernutzung: Auch eine Chance?

Doch die technischen Neuerungen von Kopfhörern bieten auch neue Möglichkeiten für den Verkehr. Mit Smartphone oder Smartwatch gekoppelte Kopfhörer können Nutzer/-innen auch warnen: Der Hersteller Apple berichtet von der Entwicklung einer neuartigen Technik, die Benutzer/-innen durch Unterbrechen der Wiedergabe vor Gefahrensituationen akustisch warnen soll. So würde das Risiko zu einer Chance werden.

 

GTÜ

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