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Altersgrenze für bayerische Feuerwehrleute wird angehoben

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Noch in diesem Jahr (2024) will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg bringen. Unter anderem soll es  bayerischen Feuerwehrkräften damit zukünftig möglich sein, bis zum Alter von 67 Jahren in ihren Wehren aktiv zu sein. 

Altersgrenze anheben für bayerische Feuerwehren
Erfahrung ist im Einsatzgeschehen durch nichts zu ersetzen. Einsatzkräfte mit einigen Jahren Praxis sind etwa als Führungskräfte sehr gefragt (Symbolbild). Foto: ©Thomas Nattermann – stock.adobe.com

Anheben der Altersgrenze 

Innenminister Herrmann will Tempo machen: Noch bis Ende 2024 soll der Entwurf für die Überarbeitung des Landesfeuerwehrgesetzes vorliegen. Dieser werde inhaltlich auch auf entsprechenden Vorschlägen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern sowie des Bayerischen Städte- und des Bayerischen Gemeindetages beruhen.

Etwa zum Höchstalter für die Teilhabe an der aktiven Mannschaft. Dass die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll, ist eine logische Anpassung an das gesetzliche Renteneintrittsalter. Die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in Bayern dürfte die geplante Anhebung freuen. Der Innenminister möchte mit ihr dem demografischen Wandel gerecht werden und darüber hinaus die Erfahrungen und das Wissen der älteren Feuerwehrkräfte nutzen.

Orientierung am gesetzlichen Renteneintrittsalter 

Herrmann schränkte jedoch ein, dass es nur eine Anpassung geben solle, die der gesetzlichen Höchstaltersgrenze im Arbeitsleben entspreche. Dies sei eine klare und eindeutige Regelung, mit der ein unkomplizierter Vollzug möglich würde. Eine völlige Aufhebung dieser Altersgrenze hält er hingegen nicht für sinnvoll, da mit einer solchen ein hoher Bürokratieaufwand und Eignungsuntersuchungen verbunden sein würden.

Herrmann will den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bereits bis Ende 2024 vorlegen. Ergänzend sind u. a. auch Änderungen bei den Kostenersatz-Regelungen geplant.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

 

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