Bund: 100 Millionen Euro zusätzlich für Feuerwehr

2024_05

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Nach einer langjährigen Durststrecke sei diese Stärkung der Feuerwehren ein Meilenstein, erklärt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). Der Bund bringe damit seine Wertschätzung für die Leistung der Feuerwehren zum Ausdruck.

Feuerwehr-Präsident Ziebs (r.) dankt allen Bundestagsabgeordneten und dem zuständigen Berichterstatter des Bundestages für den Haushalts-Einzelplan des BMI, Martin Gerster. (Foto: M. Gerster)

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 zusätzliche 100 Millionen Euro für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehren im ergänzenden Katastrophenschutz bewilligt. „Nach einer langjährigen Durststrecke ist diese Stärkung der Feuerwehren ein Meilenstein. Der Bund bringt damit seine Wertschätzung für die Leistung der Feuerwehren zum Ausdruck“, erklärt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Ziebs hatte zuletzt beim Berliner Abend der deutschen Feuerwehren vor mehr als 100 Parlamentariern gefordert, die Mittel für die Fahrzeugersatzbeschaffung durch den Bund auf 100 Millionen Euro aufzustocken. „Auch im Rahmen des Neuen Konzeptes zur zivilen Verteidigung gibt es kein Einsatzszenario, das ohne den massiven Einsatz der Feuerwehrleute bearbeitet werden kann“, stellt der Verbandspräsident klar. „Das Ausstattungskonzept aus 2007 muss endlich konsequent umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage soll auch der neue strategische Ansatz ‚Konzeption zivile Verteidigung‘ aufgesetzt werden!“, so Ziebs.

Budget aufgestockt

In den Jahren 2019 bis 2022 wird das Budget somit jeweils um 25 Millionen Euro aufgestockt. Hiermit sollen vor allem Löschgruppenfahrzeuge und Schlauchwagen beschafft werden. Hinzu kommen die dafür auch notwendigen Stellen im Beschaffungsamt des Bundes.

Hintergrund: Die Menschen in Deutschland können sich auf schnelle, professionelle Hilfe der Feuerwehren an jedem Ort jederzeit verlassen. Die Kommunen als Träger der örtlichen Gefahrenabwehr, die Kreise und Länder, die zuständig sind für den Katastrophenschutz, und der Bund als Garant für den Zivilschutz sind in der Pflicht, dafür eine zeitgemäße und ausreichend dimensionierte Ausstattung bereit zu stellen. Gemäß § 13 ZSKG ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen.

DFV

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