Neues EU-Vergaberecht
Mit Wirkung vom 18.04.2016 existiert in Deutschland ein umfassend modernisiertes Vergaberecht, das an jüngste europäische Rechtsentwicklungen angepasst werden musste. Auch der Rettungsdienst ist hiervon betroffen, denn für Vergaben in diesem Bereich ist seitens der Europäischen Union eine eng definierte Ausnahmeregelung erlassen worden.
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