Verbandskasten im Auto – Worauf es zu achten gilt

2024_04

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Er ist eines der weniger berücksichtigten Dinge in einem Fahrzeug – der Verbandskasten. Aber ein ordnungsgemäß ausgestatteter und nicht abgelaufener Verbandskasten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, er rettet im Ernstfall auch Leben. Das Goslar Institut hat deswegen alle wichtigen Tipps rund um den kleinen Ersthelfer zusammengesucht.

Ein richtig ausgestatteter und nicht abgelaufener Verbandskasten kann im Notfall Leben retten.
Viele vergessen ihn: der Kfz-Verbandskasten. Er darf nicht abgelaufen sein und muss ordnungsgemäß ausgestattet sein. Foto: Goslar Institut.

Die Meisten beachten ihn i. d. R. kaum bis gar nicht. Übernehmen Besitzer ein neues Fahrzeug, prüfen sie meist nur, ob er vorhanden ist. Danach bekommt er kaum bis keine Beachtung mehr. Oft wissen die Fahrzeughalter nicht einmal mehr, ob sie ihn bei Bedarf überhaupt verwenden dürfen. Geraten Autofahrer in eine Kontrolle, müssen sie ihn oft suchen. Oder aber sein Ablaufdatum ist überschritten, wenn sie ihn brauchen. Die Rede ist vom Verbandskasten im Auto. Jeder Autofahrer weiß, dass er einen mitführen muss. Jedoch macht ihn das nicht interessanter.

§ 35 h der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, das jeder Autofahrer einen Verbandskasten bei sich haben muss. Verfügt ein Kraftfahrzeug über mehr als 22 Plätze, müssen sogar zwei Erste-Hilfe-Koffer im Fahrzeug sein. Für Motorradfahrer gilt eine Ausnahme: Sie sind nicht verpflichtet, Verbandsmaterial dabei zu haben. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift müssen Verstoßende mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch bei veralteten Verbandskästen.

Zudem regelt die StVO auch den Inhalt der Verbandskästen: Seit 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Der ADAC äußerst dazu allerdings, dass nach den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) jeder Verbandskasten genüge, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Somit kann ein alter Verbandskasten, der vor 2014 erworben wurde, aber sein Verfallsdatum noch nicht erreicht hat, weiterverwendet werden.

Inhalt eines Verbandskastens

Nach DIN 13164 – Erste-Hilfe-Material – Verbandskasten B muss ein Verbandskasten u. a. Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher, Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung enthalten.

Diese Bestandteile eines ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskastens haben tatsächlich ein Verfallsdatum. Das hängt v. a. mit der Sterilität mancher Materialien zusammen, die erhalten bleiben muss. In der Regel ist ein neu beschaffter Verbandskasten vier Jahre haltbar. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, sollte der Fahrzeughalter ihn ersetzen. Die Materialien müssen aber nicht unbedingt in einem Kasten gelagert werden. Eine entsprechende Tasche ist ebenfalls ausreichend, denn der Gesetzgeber regelt nur den Inhalt, nicht aber die Hülle. Wichtig ist jedoch, dass das Behältnis die Utensilien vor Verschmutzung und Feuchtigkeit schützt.

Weil im Notfall jede Sekunde zählt, sollten Autofahrer nicht nur regelmäßig die Vorschriftsmäßigkeit ihres Verbandskastens prüfen, sondern ihn auch so verstauen, dass er jederzeit schnell griffbereit ist. Deshalb sollten die Fahrzeughalter ihn beim Beladen des Autos im Gepäckraum keinesfalls weit unten verstauen. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um an die Erste-Hilfe-Utensilien zu gelangen, verliert möglicherweise wertvolle Zeit. In neueren Fahrzeugen verstauen meist die Werke einen Verbandskasten. Doch auch auf diesen Platz muss ein schneller Zugriff gewährleistet sein.

Auf gar keinen Fall dürfen in einem Kfz-Verbandskasten Medikamente jedweder Art, Salben oder Schmerzmittel aufbewahrt werden. Denn eine medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers darf nur durch professionellen Rettungskräfte vorgenommen werden. Damit im Notfall jeder Handgriff sitzt und der Ersthelfende weiß, was zu tun ist, ist es zu empfehlen, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse von Zeit zu Zeit in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen.

GOSLAR INSTITUT
Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.

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