Rettungsassistent: Keine Pflicht zur Fortbildung

Grundsätzlich besteht für einen Rettungsassistenten keine Pflicht, sich zum Notfallsanitäter fortzubilden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Allerdings kann die Nichtteilnahme an einer Fortbildung durchaus Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

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Schweizer Rettungssanitäter: Deutscher Notfallsanitäter?

Ein schweizer Rettungssanitäter darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten, wenn er in der Schweiz die entsprechende Eignungsprüfung abgelegt und längere Zeit in dem Beruf gearbeitet hat. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg nach einer entsprechenden Klage entschieden.

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Rettungsassistent muss kein Notfallsanitäter werden

Oberverwaltungsgericht Sachsen entscheidet: Feuerwehrbeamte dürfen nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden. Denn die Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar.

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