Hilfe für Ersthelfende: RKiSH stellt Ersthelferkarte vor

2024_05

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Ersthelfer/-innen sind essenziell für Verunfallte. Dabei setzen sie sich selbst aber auch Gefahren aus. Hin und wieder benötigen sie dann selbst Hilfe, wenn sie anderen geholfen haben. Die Rettungsdienst-Kooperation Schleswig-Holstein hat deswegen nun einen Infoflyer herausgebracht.

Für Ersthelfer hat die Rettungsdienst-Kooperation Schleswig-Holstein nun eine Hilfe erstellt, wie sie Schäden, die während der Ersten Hilfe entstanden sind, ausgeglichen bekommen können.
Manchmal benötigen Ersthelfende ebenfalls Hilfe. Mit der Ersthelferkarte unterstützt die Rettungsdienst-Kooperation Schleswig-Holstein sie nun dabei, wenn es bspw. um den Ersatz von im Einsatz entstandenen Schäden geht. Foto: RKiSH

Es könnte jeden treffen: Die Notwendigkeit, einem Menschen in einer plötzlichen Notlage helfen zu müssen und zwar bis der Rettungsdienst vor Ort eintrifft. Beherztes Eingreifen kann in solchen Situationen Leben retten. Allerdings benötigen diejenigen, die Erste-Hilfe geleistet haben, danach oft selbst Hilfe.

Schäden z. B. an Kleidungsstücken, weil bspw. Öl auf die neue Hose gelangte während ein Ersthelfender neben einem Verletzten auf der Straße kniete, oder die Jacke ist gerissen, als einer eingeklemmten Person geholfen wurde, können vorkommen, wenn Ersthelfende anderen helfen. Christian Mandel, Sprecher der Rettungsdienst-Kooperation Schleswig Holstein (RKiSH), kennt solche Fälle. Die Schäden können aber auch durchaus körperlicher oder psychischer Natur sein. Oft wissen Ersthelfende jedoch nicht, dass sie u. U. gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie als Ersthelfende tätig sind. Entsprechend können sie versuchen, ihren Schaden ausgeglichen zu bekommen.

Hilfe für Ersthelfende: die Ersthelferkarte

Die RKiSH hat sich für diesen Fall nun etwas überlegt. Damit Ersthelfende über mögliche Schadensersatzleistungen informiert sind, hat sie die Ersthelferkarte eingeführt. Damit möchte sie den Ersthelfenden auch für ihren Einsatz danken. Die Idee zu der Karte hatte ein Notfallsanitäter der Kooperation. Die neue Karte enthält u. a. die Kontaktadresse der Unfallkasse Nord, denn sie ist die zuständige Unfallversicherung im Einsatzgebiet der RKiSH. Sie übernimmt die Prüfung, ob im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um Schadensersatz zu erhalten. Laut Mandel sind viele der Überzeugung, Ersthelfende müssten selbstlos helfen. Doch er vertritt die Überzeugung, dass ein Versuch, die entstandenen Schäden ausgeglichen zu bekommen, nicht Schade. Damit die Prüfung durch die Versicherung leichter erfolgen kann, rät er Ersthelfenden, Namen möglicher Zeugen nach dem Einsatz aufzunehmen.

Christian Mandel nutzte den Internationalen Tag der Ersten Hilfe am 11. September 2021 für einen Aufruf: Menschen im RKiSH-Einsatzgebiet sollten sich mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertrat machen. Denn Einsatzkräfte sind sehr dankbar, wenn sie vor Ort eintreffen und Patienten oder Patientinnen schon erstversorgt sind. Auch wenn es nur darum geht, einem Verletzten die Hand zu halten und ihn zu beruhigen. Auch das kann eine effektive Erstversorgung bedeuten. Wo sich Erste-Hilfe-Ausbildungsstätten befinden zeigt die Übersicht der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) gesetzliche Unfallversicherung unter www.bg-qseh.de.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte under www.rkish.de/helferhilfe.

Christian Mandel
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH

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