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Wiederaufnahme des Dienstbetriebs vor Ort

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Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein die Wiederaufnahme des Dienstbetriebs beschlossen. Zum 15. März trat demnach der Stufenplan vom März 2020 erneut in Kraft. Abhängig von der Infektionsentwicklung können Einsatzkräfte seither wieder üben.

Einer Wiederaufnahme des Dienstbetriebs steht in Schleswig-Holstein nun nichts mehr im Wege.
Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebs ist den Feuerwehren (nicht nur) in Schleswig-Holstein wichtig. (Symbolbild) © klein_design – stock.adobe.com

Das Innenministerium Schleswig-Holstein möchte den Dienstbetrieb u. a. bei den schleswig-holsteinischen Feuerwehren wieder ermöglichen. Anlass hierfür war die Lageentwicklung im Frühjahr 2021 im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus. In enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFV SH) hat das Ministerium seine Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebs nun aktualisiert.  Seit dem 15. März 2021 empfiehlt das Ministerium, die von der Inzidenz abhängige Stufenregelung vom März 2020 anzuwenden.

Die Feuerwehraufsichts- und Katastrophenschutzbehörden haben deswegen am 11. März 2021 ein entsprechendes Schreiben erhalten. In diesem sind die detaillierten Regelungen enthalten. Auch der LFV sowie die Trägerorganisationen der Katastrophenschutzeinheiten erhielten das Schreiben.

Wiederaufnahme nach Stufenmodell

Die Empfehlung, die Durchführung des Dienstbetriebs an die Entwicklung der Infektionszahlen anzupassen, ermöglicht regional angepasste Regelungen. Dabei bilden die ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte die Grundlage, nach der die zulässige Stufe bestimmt wird:

Zwischen 50 und 100 = Stufe 1
Zwischen 35 und 50 = Stufe 2
kleiner 35 = Stufe 3

Je nach Stufe empfiehlt das Ministerium folgende Vorgehensweise:

  • Stufe 1: Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen finden max. in Gruppenstärke statt. Währenddessen tragen alle Teilnehmer eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Abstandsregeln sind möglichst einzuhalten, ebenso wie Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln. Benutztes Gerät ist nach dem Dienst zu reinigen und ggfs. zu desinfizieren. Die Teilnehmer verzichten auf übliche Begrüßungsrituale und einen gemütlichen Dienstausklang.
  • Stufe 2: Max. zwei Gruppen kommen zu Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen. Während der Veranstaltung tragen alle Teilnehmer eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Abstandsregeln sind möglichst einzuhalten, ebenso wie Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln. Benutztes Gerät ist nach dem Dienst zu reinigen und ggfs. zu desinfizieren. Die Teilnehmer verzichten auf übliche Begrüßungsrituale und einen gemütlichen Dienstausklang.
  • Stufe 3: Max. 40 Teilnehmer kommen zu den Diensten. Sie alle tragen währenddessen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Abstandsregeln sind möglichst einzuhalten, ebenso wie  Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln. Benutztes Gerät ist nach dem Dienst zu reinigen und ggfs. zu desinfizieren. Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet. Die Teilnehmer verzichten auf übliche Begrüßungsrituale und einen gemütlichen Dienstausklang.

Finale Entscheidung obliegt den Trägern

Um Kontakte nachverfolgen zu können, müssen die Verantwortlichen Anwesenheitslisten während den Ausbildungsdiensten führen. Für Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen gilt, dass sie weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch an Einsätzen teilnehmen dürfen. Auch ist nach einer Abstimmung mit dem Sozialministerium der Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst unter Auflagen wieder möglich. Allerdings sind eine feste Gruppenzuteilung sowie eine max. Gruppengröße von zehn Personen vorausgesetzt.

Musiktreibende Züge der Feuerwehren dürfen aktuell nur im Freien üben und keine öffentlichen Auftritte wahrnehmen.

Laut der Innenministerin liegt die finale Entscheidung über die Gestaltung des Dienstbetriebs beim jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger der Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes. Diese müssen sich zudem mit der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde abstimmen.


Holger Bauer

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

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