Sanitäter angegriffen: Täter erhält Bewährungsstrafe

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Nachdem er zwei Sanitäter tätlich angegriffen hat, ist ein 28-Jähriger Münchner nun zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er ein Schmerzensgeld in  Höhe von 500 Euro an den Sanitäter zahlen, den er verletzt hat.

Ein 28-jähriger Münchner wurde vom Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe sowie zu Schmerzensgeld wegen eines Angriffs auf Sanitäter verurteilt.
Zu einem Jahr auf Bewährung sowie zu einem Schmerzensgeld wurde ein 28-jähriger Münchner verurteilt, weil er Sanitäter tätlich angegriffen hatte, die ihm helfen wollten (Symbolbild). © Studio_East – stock.adobe.com

Im Prozess gegen einen 28-jähirgen Maler aus München, der zwei Sanitäter tätlich angriff, als diese ihm helfen wollten, hat das Amtsgericht München ein Urteil gefällt. Im Urteil 843 Ds 243 Js 105006/20 vom 17. Mai 2021 verurteilte das Amtsgericht den 28-Jährigen wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstellt sind, Körperverletzung und Beleidung zu einem Jahr auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro an den verletzten Sanitäter leisten.

Ausgangslage des Angriffs

Gegen 6.00 Uhr waren am 24. November 2019 zwei Rettungssanitäter zum U-Bahnhof Karlsplatz in München gekommen. Sie sollten dort den Angeklagten wegen einer mutmaßlichen Alkoholvergiftung behandeln. Während sie ihn zum Rettungswagen brachten, schlug er auf einmal um sich, ging auf einen der Sanitäter zu und schlug ihm ins Gesicht. Dadurch erlitt der Sanitäter eine ca. 2,5 cm lange Schürfwunde neben der Nase sowie Prellungen. Der anschließende Tritt des Angeklagten verfehlte ihn jedoch. Zudem bespuckte der Angeklagte die zwei Rettungssanitäter. Den ersten traf er mit seiner Spucke an der Jacke, den zweiten gezielt ins Auge. Allerdings fing die Brille des Rettungssanitäters die Spucke ab. Als die herbeigerufenen Polizist/innen anrückten, beschimpfte er diese.

Vor Gericht lies der Angeklagte seinen Verteidiger mitteilen, dass er zuvor sehr viel Alkohol konsumiert habe. Entsprechend habe er die Rettungssanitäter nicht als solche erkannt. Ebenso wenig habe er mitbekommen, dass sie ihm helfen wollten. Deswegen habe er ungezielt um sich geschlagen. Es tue ihm außerordentlich leid. Er entschuldigte sich bei jedem erschienen Zeugen und gab an, er könne sich nur an die Polizist/innen erinnern. Der 28-Jährige habe einen Blackout gehabt und könne sich erst wieder ab dem Moment erinnern, als die Beamt/innen mit ihm sprachen. Er habe nicht verstanden, warum sie ihn festhielten und was sie von ihm wollten. Die Beleidigungen habe er noch in Erinnerung.

Sanitäter stellten Hilfsabsicht klar dar

Auch der verletzte Sanitäter kamen zu Wort. Er schilderte die Situation, in der sie den auf dem Bahnsteig liegenden Angeklagten geweckt und ihm beim Aufstehen geholfen hatten. Anschließend hatten sie diesen in Richtung des Rettungswagens gebracht, als er sich auf halber Streck losriss und um sich schlug. Dann stürmte er mit halb ausgezogener Jacke aus zwei bis vier Metern auf einen der Rettungssanitäter los. Der Angeklagte traf den Sanitäter im Gesicht und dessen Brille flog davon. Anschließend stürzte die Einsatzkraft an einer Absperrung. Die anschließenden Beruhigungsversuche der Rettungskräfte schlugen fehl. Deswegen brachten sie den Angeklagten zu Boden. Außerdem rief ein wartender Zeuge die Polizei.

Nachdem sich der Angeklagte wieder beruhigt hatte, erklärten ihm die Rettungskräfte, dass sie vom Rettungsdienst seien und ihm helfen wollten. Danach ließen sie ihn los. Allerdings ging er erneut auf sie los, weswegen sie ihn abermals zu Boden brachten. Kurz darauf traf die Polizei vor Ort ein. Im Krankenhaus wurde eine Prellung am Oberkiefer sowie der Nase bei dem Sanitäter festgestellt. Diese beeinträchtigten ihn beim Sprechen und Kauen. Außerdem hatte er wochenlang Probleme beim Einschlafen. Eine Sachverständige beurteilte die Schuldfähigkeit des Angeklagten als allenfalls eingeschränkt.

Verurteilung auf Bewährung und Schmerzensgeld

Nach Urteilsverkündung begründete die Strafrichterin ihre Entscheidung mit folgenden Punkten:

  • Die Schilderungen der Zeugen waren schlüssig und nachvollziehbar.
  • Die Zeugen machten einen glaubwürdigen Eindruck.
  • Es gibt keine Hinweise auf übertriebenen Belastungseifer bei den Zeugen.
  • Videoaufzeichnungen der Bahnsteigkamera und Body-Cam-Aufzeichnungen wurden untersucht. Dort sind die angeklagten Taten zu sehen und bestätigen die Zeugenaussagen. Das Gericht zeigt sich hier auch überzeugt, dass der Angeklagte die Rettungskräfte diese als solche erkannt und ihre Hilfsabsicht wahrgenommen hat. Denn die Zeugen trugen auffällige Kleidung und Ausrüstung bei sich.
  • Zudem gaben die Zeugen zu Protokoll, dass sie den Angeklagten darauf hingewiesen haben, dass sie dem Rettungsdienst angehören und helfen möchten. Und dennoch hat der Angeklagte sie angegriffen.

Angeklagter ist bereits vorbestraft

Einige Punkte sprachen zugunsten des Angeklagten. So hat er ein Teilgeständnis abgelegt, sich bei den Geschädigten entschuldigt und die Tat liegt zeitlich schon etwas zurück. Außerdem war er zum Zeitpunkt des Angriffs alkoholisiert und der Geschädigte wurde nur leicht verletzt.

Zulasten des Angeklagten sprechen allerdings seine Vorstrafen sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei den Voreintragungen im Wesentlichen um Jugendahnungen handelte. Weiterhin spricht zu seinen Lasten, dass die Geschädigten ihm keinerlei Anlass für die Angriffe bzw. Beleidigungen boten.

ra-online GmbH, 15.06.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)

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