DFV fordert höhere Impfpriorität

2024_05

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Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts hat eine Priorisierung für die Impfung gegen Corona festgelegt. Dabei werden Angehörige der Feuerwehren in Stufe fünf von sechs geführt, was „gering erhöhte Risikogruppe“ bedeutet. Doch der Deutschen Feuerwehrverband (DFV) fordert eine höhere Einstufung. 

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert eine höhere Priorisierung der Feuerwehrkräfte, als sie in der Impfempfehlung des Robert Koch-Instituts vorgesehen ist.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert, dass die Impfempfehlung des Robert Koch-Instituts für Feuerwehrkräfte angepasst werden soll. Für den Verband bildet die gegenwärtige Priorisierung die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Feuerwehren nicht ab. © Leigh Prather – stock.adobe.com

Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DVF) Hermann Schreck fordert, dass Feuerwehrangehörige bei der Corona-Impfung höher priorisieren werden müssen. Das begründet er damit, dass die Arbeit der Feuerwehr stets gefahrengeprägt ist. Zudem bildet die Feuerwehr das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Deutschland und ist deswegen von hervorgehobener Systemrelevanz. Gerade die Bereiche Rettungsdienst, Krankentransport und Technische Hilfe bedeuten trotz Persönlicher Schutzausrüstung und konkreter Einsatzkonzepte dennoch einen direkten Kontakt zu Menschen. Außerdem ist die Feuerwehr eine tragende Säule bei vielen weiteren Aufgaben, wie z. B. dem Aufbau von Impfzentren. Damit besteht jederzeit ein potenzieller Kontakt zwischen Feuerwehrangehörigen und vulnerablen Gruppen. Erkranke ein Feuerwehrangehöriger an Corona, so kann dies unter den aktuell gültigen Quarantänevorschriften zu einem Ausfall der gesamten Wehr führen.

DFV: Feuerwehrangehörige höher einstufen!

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) schlägt vor, die Angehörigen der Feuerwehr in der Stufe fünf von sechs zu priorisieren. Damit würden sie als „gering erhöhte Risikogruppe“ eingestuft. Laut Hermann Schreck wird das jedoch weder der Gefährdung noch der Bedeutung für die Daseinsvorsorge gerecht. Die Verantwortung für den lebensnotwendigen Bereich der Gefahrenabwehr müsse höher angesehen werden.

Der DFV greife damit nicht das Recht der vulnerablen Gruppen an, schnell einen Impfschutz zu erhalten. Die Auffassung, dass z. B. die ältere Bevölkerung mit hohem Sterberisiko vorrangig eine Impfung erhalten sollen, teilt der Verband uneingeschränkt. Das verdeutlicht der Vizepräsident auch in seinem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister. Allerdings sieht er im unmittelbar darauffolgenden Schritt die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und hier besonders die Feuerwehren als dringend berechtigt an.

Der Verband spricht sich deshalb nachdrücklich für eine modifizierte Anwendung in den Bundesländern aus. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass jeweils die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe aussprechen. Diese sollten ihre Grundlage in den jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission haben. Jedoch betont Hermann Schreck, dass die ehren- und hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehren aufgrund ihrer Aufgaben für die Gesellschaft eine Einordnung benötigen, die der Lebenswirklichkeit entspricht. Der gesamtgesellschaftliche Nutzen ist dabei höher anzusetzen, wenn die Feuerwehr höher eingeordnet wird.

Der Hintergrund ist folgender: Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Feuerwehrkräfte erfüllen in Deutschland Aufgaben im Rettungsdienst wie auch als sogenannte „First Responder“. Ebenso leisten sie Technische Hilfe oder Brandbekämpfung. Dadurch stehen sie häufig direkt im Kontakt mit erkrankten und verletzten Personen. Allein 2018 waren Feuerwehrangehörige bei mehr als drei Millionen Einsätzen in Notfallrettung und Krankentransport tätig.

Silvia Oestreicher
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

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